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Einzug in unrenovierte Wohnung - Zahlung vom Vermieter erhalten?

Wird Mietern zu Mietbeginn eine reno­vierungs­bedürftige Mietwohnung übergeben, so braucht der Mieter keine Schönheitsreparaturen auszuführen, wenn Mieter vom Vermieter keinen angemessenen Ausgleich bzw. eine Zahlung erhalten haben.

Einzug in unrenovierte Wohnung - Ausgleichszahlung durch Vermieter

Auch eine wirksame Klausel zur Ausführung der Schönheitsreparaturen im Mietvertrag wird durch die unrenovierte Übergabe einer Wohnung hinfällig, wenn Mieter keinen ausreichenden Ausgleich für die Übernahme einer unrenovierten, oder einer auch nur zum Teil renovierten Wohnung, bekommen haben.

Vor dem Landgericht Berlin (Az. 63 S 335/14) wurde ein solcher Fall verhandelt.

Keine Schönheitsreparaturen, Renovierung bei Einzug in unrenovierte Mietwohnung

Am Ende des Mietverhältnisses war die Ausführung der Schönheitsreparaturen verweigert worden, weil eine renovierungsbedürftige Wohnung vermietet worden war. 

  • Der Umstand, dass die Wohnung zu Beginn des Mietvertrages renovierungsbedürftig war, wurde auch vom Vermieter nicht bestritten. 

Schönheitsreparaturen unrenovierte Wohnung - Vermieter zahlte Mieter einen Ausgleich

Der Vermieter begründete aber seinen Anspruch auf Schadenersatz wegen der nicht ausgeführten Schönheitsreparaturen damit, dass er wegen der unrenovierten Wohnung den Mietern einen Ausgleich gewährt bzw. die Mieter einen angemessenen Ausgleich erhalten hätten. 

Übergabe unrenovierte Wohnung - Vermieter muss Mietern angemessenen Ausgleich geben

Auch nach Meinung des Landgerichts Berlin wurde die Auffassung des Vermieters, dass ein angemessener Ausgleich für die Übernahme der renovierungsbedürftigen Wohnung gewährt wurde, bestätigt. Die Prüfung der Schönheitsreparaturklausel ergab, dass diese wirksam war.

  • Daher sprach das Gericht dem Vermieter den verlangten Schadenersatz zu. 
Hinweis


Immer wird es für die Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel in solchen Fällen auf den Umfang der auszuführenden Schönheitsreparaturen in der unrenovierten Wohnung ankommen.

  • Wesentlich ist dann, ob für die Übernahme einer (teilweise) unrenovierten Wohnung Mietern ein ausreichender Ausgleich gewährt wird.
    Dies kann sein, wenn Mieter Geld bekommen oder z.B. durch die Vereinbarung, dass als Ausgleich über einige Monate keine Mieten (z.B. nur Betriebskostenvorschüsse) gezahlt werden müssen.

Angemessene Geldleistung, Gegenleistung des Vermieters für Einzug in unrenovierte Wohnung

  • Beispiel:
    Würde eine 3-Zimmer-Wohnung komplett unrenoviert übernommen, dann würde durch eine Zahlung von 500 € an den oder die Mieter, oder durch den Erlass einer Monatsmiete, wahrscheinlich kein ausreichender, angemessener Gegenwert für den Mieter als Ausgleich bestehen. 
  • Die Folge einer nicht ausreichenden Ausgleichszahlung bzw. das nicht ausreichende Gewähren einer Gegenleistung (z.B. gewähren von Mietfreiheit):
    ​​​​​​​Die Schönheitsreparaturen wären nicht auszuführen.

    Unrenovierte Mietwohnung - angemessener Ausgleich, Mietverzicht 

Redaktion


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