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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Wohnung nicht renoviert übernommen - wie als Mieter beweisen?
Wie kann man Jahre nach dem Einzug noch beweisen, dass die Wohnung nicht renoviert übernommen wurde? Das spielt eine wesentliche Rolle dafür, ob Mieter Schönheitsreparaturen ausführen müssen.
Protokoll des Mieters als Beweis für die Übernahme einer unrenovierten Mietwohnung
Das Minimum ist ein eigenes schriftliches Mieterprotokoll, das man sich von Zeugen, z.B. Freunden, unterschreiben lässt und am besten gleich mit Vor- und Zuname sowie Adresse der Zeugen versieht. Fotos sind sinnvoll, wenn man die Mängel darauf gut erkennen kann. Außerdem helfen sie dem Zeugen, sich auch noch nach Jahren an die Situation zu erinnern.
Ãœbergabeprotokoll selbt erstellen:
Mustervorlage - Wohnungsübergabeprotokoll für neue Wohnung
Gerade in eine unrenovierte Wohnung eingezogen - wie den Zustand beweisen?
Haben Sie den Zustand der Wohnung zum Einzug dokumentiert, dann bitten Sie den Vermieter, die Mängel zu betrachten und zu bestätigen. Es empfiehlt sich in solchen Fällen immer, selbst den Zustand der Wohnung schriftlich festzuhalten und dem Vermieter zur Bestätigung vorzulegen.
- Den festgestellten Zustand der unrenovierten Wohnung sollte man sich vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen. Dann wird der Zustand „aktenkundig“, kommt so in die Mieterakte und lässt sich auch nach Jahren noch beweisen.
- Im Falles eines späteren Streits wegen schon beim Einzug vorhandener Mängel ist das Protokoll ein Beweis.
- Das Protokoll stellt eine „Urkunde“ dar, wenn der Vermieter oder sein Vertreter es unterschrieben hat, aber nicht, wenn es nur eine Kopie ist.
- Kommt der Vermieter dieser Bitte nicht nach, so haben Sie immer noch das selbst erstellte Protokoll (und Fotos). Das Protokoll sollte von einem zuverlässigen Zeugen unterschrieben sein. Das Protokoll beim Mietvertrag aufbewahren.
Unrenovierte Wohnung und andere Mängel beim Einzug in die neue Wohnung
Es kommt auch vor, dass es sich nicht nur um Mängel wegen einer insgesamt oder in Teilen nicht renovierten Wohnung handelt. Sind Mängel vorhanden, dann beachten Sie bitte unseren Artikel:
Wohnungsübergabe, Einzug in die Mietwohnung - Mängel, Schäden
für weitere Hinweise.
Selbständiges Beweisverfahren - unrenovierten Zustand der Mietwohnung sicher beweisen
Wer ganz sicher gehen will, keine Bestätigung des Vermieters über den Zustand der Wohnung zum Einzug erhält, kann mit einem Anwalt ein sogenanntes "Selbständiges Beweisverfahren" über das Gericht einleiten.
Das Gericht beauftragt dann einen Sachverständigen, der prüft, ob die Wohnung renoviert bzw. unrenoviert ist, welche Mängel vorhanden sind.
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