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Wohnung nicht renoviert übernommen - wie als Mieter beweisen?
Wie kann man Jahre nach dem Einzug noch beweisen, dass die Wohnung nicht renoviert übernommen wurde?
Das spielt eine Rolle dafür, ob Sie selbst später Schönheitsreparaturen ausführen müssen.
Protokoll des Mieters als Beweis für die Übernahme einer unrenovierten Mietwohnung
Das Minimum ist ein eigenes schriftliches Mieterprotokoll, das man sich von Zeugen, z.B. Freunden, unterschreiben lässt und am besten gleich mit Vor- und Zuname sowie Adresse der Zeugen versieht. Fotos sind sinnvoll, wenn man die Mängel darauf gut erkennen kann. Außerdem helfen sie dem Zeugen, sich auch noch nach Jahren an die Situation zu erinnern.
Gerade in eine unrenovierte Wohnung eingezogen - wie den Zustand beweisen?
Bitten Sie den Vermieter, die Mängel zu betrachten und zu bestätigen. Dann wird der Zustand „aktenkundig“, kommt also in die Mieterakte und lässt sich auch nach Jahren beweisen.
- Auch hier aber aufgepasst:
Für den Fall, dass das Schriftstück aus der Mieterakte verschwindet, sollte man sich den festgestellten Zustand der unrenovierten Wohnung vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen.
Unrenovierte Wohnung zum Einzug - Zustand der Wohnung als Mieter feststellen, beweisen
Es empfiehlt sich immer, selbst den Zustand der Wohnung schriftlich festzuhalten und dem Vermieter zur Bestätigung vorzulegen. Die Bestätigung dann zum Mietvertrag legen.
Diese kann dann im Falle eines Streites als Beweis dienen. Sie stellt eine „Urkunde“ dar, wenn der Vermieter oder sein Vertreter dort unterschrieben hat (nicht, wenn es nur eine Kopie ist).
Eine Alternative kann auch ein selbst erstelltes Übergabeprotokoll, das zusammen mit (einem) Zeugen erstellt wird, sein:
Mustervorlage - Wohnungsübergabeprotokoll für neue Wohnung
Selbständiges Beweisverfahren - unrenovierten Zustand der Mietwohnung sicher beweisen
Wer ganz sicher gehen will, keine Bestätigung des Vermieters über den Zustand der Wohnung zum Einzug erhält, kann mit einem Anwalt ein sogenanntes "Selbständiges Beweisverfahren" über das Gericht einleiten.
Das Gericht beauftragt dann einen Sachverständigen, der prüft, ob die Wohnung renoviert bzw. unrenoviert ist.
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