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Selbständiges Beweisverfahren im Mietrecht - wann für Mieter sinnvoll?

Mieter haben die Möglichkeit für die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens, wenn es darum geht, dass z.B. Schäden durch ein Gericht festgestellt oder Beweise gesichert werden sollen.

Mietrechtsstreit - Rechte als Mieter mit selbständigem Beweisverfahren durchsetzen

Normalerweise wird, wenn es zum Rechtsstreit kommt, die Beweisaufnahme durchgeführt, nachdem das Gericht sich einen Ãœberblick über den konkreten Streit verschafft hat, beide Seiten Argumente ausgetauscht haben. In vielen Fällen stellt das Gericht fest, dass es ohne eine Klärung der Tatsachen nicht zu einer Entscheidung kommt. 

Ein solcher Rechtsstreit kann längere Zeit in Anspruch nehmen und es gibt auch Situationen, in denen man als Mieter nicht so lange zuwarten kann bzw. sollte. Die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens kann sinnvoll sein.

Das selbständige Beweisverfahren kann für Mieter einen Rechtsstreit verkürzen

Das selbständige Beweisverfahren bedeutet, das Gericht macht eine Beweisaufnahme und an das Ergebnis sind die Parteien dann gebunden. Das selbständige Beweisverfahren - §§ 485 ff. ZPO - soll drohende Schäden abwenden oder gering halten, dient auch dazu, dass ein späterer Rechtsstreit vermieden werden kann.

In welchen Fällen empfiehlt sich ein selbständiges Beweisverfahren für Mieter?

Besteht die Gefahr, dass Beweismittel verloren gehen, dass Mängel beseitigt werden sollen, dann kann eine Beweissicherung im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens für Mieter sinnvoll sein.

Beispiele


  • In Ihrer Wohnung sind durch Bauarbeiten Feuchtigkeitsschäden entstanden. Der Vermieter weigert sich, diese zu beseitigen. Sie können den Zustand aber auch nicht bis zum Prozessende so lassen, z.B. weil Kinder in der Wohnung leben oder auch weil Gesundheitsgefahren entstehen. 
  • Sie wollen in der Wohnung vorhandene Schäden durch eine Ersatzvornahme beseitigen, würden durch die Ersatzvornahme aber die Beweise für vorhandene Schäden vernichten.
  • Ein Zeuge, der wesentliche Beobachtungen gemacht hat, ist sehr alt oder krank. Es ist zu befürchten, dass er zu einer Aussage nicht mehr in der Lage ist, wenn ein Hauptprozess abgewartet wird, usw.
  • Auch im Rahmen einer bevorstehenden Modernisierung kann ein selbständiges Beweisverfahren sinnvoll sein, da durch Beginn von Arbeiten ein bestehender mangelhafter Zustand (z.B. die Fassade hat Schäden) später nicht mehr beweisbar ist:
    Modernisierung - oft mit Ausführung von Reparaturen, Instandsetzungen 

Als Mieter einer Wohnung ein selbständiges Beweisverfahren durchführen

Ob ein Antrag auf ein "Selbständiges Beweisverfahren" sinnvoll ist, sollte mit einem Anwalt geklärt werden.

In einem solchen Verfahren führt das Gericht dann die Beweisaufnahme durch.

An dem Beweisverfahren sind beide Seiten beteiligt. 

Einem Zeugen oder einem Gutachter können die für Sie wichtigen Fragen zur Beantwortung vorgelegt werden.

Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens im Mietrecht zahlt zunächst der Antragsteller

Entstehende Kosten für die Sachverständigenbeauftragung, für Zeugen, die Gerichtskosten und Kosten für den Anwalt, muss zunächst derjenige zahlen, der das Beweisverfahren bei Gericht einleitet, also der Mieter.

  • Später können die Verfahrenskosten gegenüber dem Antragsgegner (dem Vermieter) geltend gemacht werden, wenn sich im selbstständigen Beweisverfahren der vorgebrachte Sachverhalt bestätigt.
  • Stellt sich allerdings heraus, dass die Beweislage die Angaben des Antragstellers nicht bestätigt, so bleiben die Kosten des Beweisverfahrens beim Antragsteller.

Beweisverfahren ist abgeschlossen, aber Mieter und Vermieter können sich nicht einigen

Ist das Beweisverfahren abgeschlossen, können sich die Parteien aber noch immer nicht einigen, dann muss der Hauptprozess durchgeführt werden.

  • Es wird aber dann das Ergebnis des Beweisverfahrens als bewiesene Tatsache zugrunde gelegt. 
  • Lassen Sie sich rechtlich beraten!

Selbständiges Beweisverfahren bei bevorstehender Modernisierung der Wohnung, des Hauses

Geht es um eine bevorstehende Modernisierung, dann kann ein selbständiges Beweisverfahren sinnvoll sein, damit so vom Vermieter unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen (z.B. an einer Fassade oder z.B. auch an Fenstern) festgestellt werden.

Kosten für bereits fällige, aber vom Vermieter nicht durchgeführte Instandhaltungen können so bewiesen werden, damit solche Kosten bei der Modernisierungsmieterhöhung unberücksichtigt bleiben, solche Kosten nicht auf die Miete im Rahmen der Modernisierungsmieterhöhung auf Mieter umgelegt werden.



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