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Ratgeber Untervermietung
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Modernisierung - oft mit Ausführung von Reparaturen, Instandsetzungen
Viele Vermieter nehmen am Haus oder in Wohnungen vorhandende Mängel, die eine Instandsetzung oder Reparatur erfordern zum Anlass, eine Modernisierung auszuführen bzw. durchzusetzen.
Begriff modernisierende Instandsetzung - Vermieter führt auch Reparaturen durch
Oft werden Modernisierungen an der Mietwohnung ausgeführt an Bauteilen, die ohnehin einer Instandsetzung bedürfen. Dafür wird manchmal die Bezeichnung modernisierende Instandsetzung verwendet.
Beispiele
Der Boden des vorhandenen Balkons ist rissig, er soll repariert und gleichzeitig soll der Balkon vergrößert werden und Blumengitter erhalten.
Der Vermieter will energiesparende Fenster einbauen, die vorhandenen Fenster sind sehr schadhaft.
Modernisierende Instandsetzung - es sind Kosten für Reparaturen, Instandsetzungen enthalten
Im Mietrecht verdeckt die Bezeichnung "modernisierende Instandsetzung" allerdings das eigentliche Problem, denn:
- Zur Instandhaltung und Instandsetzung ist der Vermieter verpflichtet, er allein muss auch die Kosten tragen, die dafür anfallen.
Dem steht die Modernisierung gegenüber:
Der Vermieter muss nicht modernisieren. Wenn er sich aber zu Baumaßnahmen entschließt, die zu einer Wohnwertverbesserung führen, dann liegt eine Modernisierung vor:
Modernisierung: Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse .
Der Mieter muss diese Maßnahmen meist dulden und über die Modernisierungsumlage als Mieterhöhung auch letztlich allein bezahlen:
Modernisierung - Duldungspflicht für allgemein üblichen Zustand
Mieterhöhung durch Umlage der Modernisierungskosten
Die Modernisierungsmieterhöhung ist so angelegt, dass der Mieter die erhöhte Miete weiter zahlen muss, wenn der Vermieter die gesamten Bau- und Finanzierungskosten über die Miete längst zurückbekommen hat.
Modernisierende Instandsetzung der Wohnung, des Hauses - worauf Mieter achten müssen
Werden Bauteile, die schon instandsetzungsbedürftig sind, durch modernere Bauteile ersetzt, dann verschwinden die vom Vermieter zu tragenden Instandsetzungskosten in den Gesamtkosten.
- Das Gesetz sieht zwar vor, dass ersparte Instandsetzungskosten von den Modernisierungskosten abgezogen werden müssen, aber diese ersparten Kosten sind später oft nicht mehr festzustellen:
Modernisierungsmieterhöhung - Instandsetzungskosten sind abzuziehen - Zwar muss der Vermieter nachweisen, welche Kosten wirklich auf die Wertverbesserung entfallen, das Gericht kann diesen Anteil aber auch schätzen.
BGH: Abzug von ersparten Instandsetzungskosten
Vor Beginn der modernisierenden Instandsetzung Bauzustand, Zustand von Bauteilen feststellen
Es kommt also darauf an, vor Beginn einer modernisierenden Instandsetzung genau festzustellen, in welchem Zustand die von der Modernisierung betroffenen Bauteile sind, und welche Kosten es verursachen würde, sie instandzusetzen.
- Manchmal helfen Kostenvoranschläge:
Kostenvoranschlag kann für Mieter ein Beweis sein - Mietrecht - Mietergemeinschaften können vielleicht auch ein Gutachten in Auftrag geben,
z.B. wegen der instandsetzungsbedürftigen Fassade:
Privatgutachten als Beweismittel im Streit mit Vermieter - Wenn umfangreiche Modernisierungsarbeiten durchgeführt werden sollen, lassen Sie sich rechtlich beraten.
Lesetipps zum Thema
Persönliche Härtegründe des Mieters bei einer Modernisierung:
Modernisierung - Persönliche Härte durch Bauarbeiten
Musterbrief - Finanzielle, wirtschaftliche Härte bei Modernisierung
Mieterhöhung - Modernisierungsmaßnahmen außerhalb der Wohnung
​​​​​​​Mieterhöhung nach Modernisierung - Überprüfung für Mieter
Redaktion
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