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Ratgeber Untervermietung
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Mieterhöhung für Modernisierungsmaßnahme außerhalb der Wohnung
Führt der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen außerhalb der Mietwohnung durch, z.B. eine Wärmedämmumg der Fassade, so kann er dafür eine Modernisierungsmieterhöhung verlangen.
Welche Modernisierungsmaßnahmen außerhalb der Mietwohnung führen zur Mieterhöhung?
Auch Modernisierungsmaßnahmen außerhalb der Wohnungen können den Wohnwert, den Komfort der Wohnungen erhöhen:
Modernisierung: Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
Beispiele
Es wird ein Aufzug neu eingebaut:
Modernisierung - Ist ein Aufzug immer eine Wertverbesserung?
Es erfolgt eine Wärmedämmung der Hausfassaden:
Wärmedämmung - Vermieter muss Instandsetzungskosten abziehen
Die Wohnung erhält einen Balkon:
Ist der Anbau eines Balkons eine Modernisierung?
Nach Modernisierung des Hauses kann der Vermieter eine höhere Miete verlangen
Er kann auch, statt einer Modernisierungsumlage, bei der nächsten allgemeinen Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete die verbesserte Ausstattung ansetzen:
Ortsübliche Vergleichsmiete - Was ist ein Mieterhöhungsverlangen?
- Er kann aber auch gleich, nach erfolgter Modernisierung, die Miete erhöhen, durch eine Umlage der Kosten für die Modernisierung:
Modernisierung - Wahlrecht des Vermieters für Mieterhöhung
- Hier geht es nur um diese Modernisierungsumlage:
Mieterhöhung durch Umlage der Modernisierungskosten
Modernisierungsmaßnahmen am Haus - welche Kosten können zur Mieterhöhung führen?
Ebenso wie bei Modernisierungen innerhalb der Wohnung können die tatsächlich angefallenen Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden, aber
- fällige Kosten für unterbliebene Instandsetzungen sind vorher abzuziehen:
Kosten Instandsetzung und Instandhaltung sind keine Modernisierung
Modernisierungsmieterhöhung - Kosten einer Modernisierung - Verteilung auf die Miete
Nach derzeitigem Recht können 8% der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Mieter des Hauses verteilt werden:
Mieterhöhung nach Modernisierung - Berechnung ab 1.1.2019 - mit Beispielen.
Im Regelfall werden die Kosten einer Außenmodernisierung gleichmäßig auf alle Wohnungen verteilt, und zwar meist nach der anteiligen Fläche der jeweiligen Wohnung.
Die Modernisierungskosten betragen 120.000 €, die Gesamtflächen des Hauses 2.000 qm.
Die Modernisierungsmieterhöhung wird dann so berechnet:
120.000 : 2.000 qm = 60,00 €/qm, davon 8 % pro Jahr
60,00 * 8% = 4,80 €/qm pro Jahr, das ergibt
4,80 : 12 = 0,40 €/qm/pro Monat
Für eine Wohnung mit 80 qm Wohnfläche ergibt das eine monatliche Mieterhöhung von
0,40* 80 = 32,00 €
Mieterhöhung Modernisierung - Umlage der Kosten nicht immer nur nach Quadratmetern
Der Vermieter kann auch anders verfahren, als die Kosten einfach nur nach Quadratmetern zu verteilen.
Bei einem Aufzug kann (nicht muss!) er z.B. berücksichtigen, dass die Erdgeschossmieter weniger Nutzen vom Aufzug haben als Mieter im 4. Obergeschoss.
Umlage von Modernisierungskosten für einen Aufzug
Bei einem vierstöckigen Haus können dann z.B. die Kosten zu 10 % auf die Erdgeschossmieter, zu 15 % auf das 1. Obergeschoss und weiter mit 20 %, 25 % und 30 % verteilt werden.
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