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Modernisierungsmaßnahme - Aufzug immer eine Wertverbesserung?
Ein Aufzug ist nicht immer als Wertverbesserung anzusehen, der eine Mieterhöhung rechtfertigt.
Vermieter, die Baumaßnahmen durchgeführt haben, stellen sich meist auf den Standpunkt, dass es sich um eine Modernisierung handelt, und verlangen dann eine Mieterhöhung über die Umlage von Modernisierungskosten. Sehr beliebt ist der Einbau eines Aufzugs.
Mieterhöhung, Modernisierungszuschlag - nur bei Wertverbesserung
Die Kosten einer Baumaßnahme können aber nur dann als Mieterhöhung auf eine Wohnung umgelegt werden, wenn es sich um eine Wertverbesserung handelt.
Aufzug keine Wertverbesserung für Mieter im 1. OG, wenn dieser dort und im Keller nicht hält
Das Landgericht Berlin hat am 16.05.2017 (Az. 67 S 81/17) entschieden:
- Für eine Wohnung im 1. OG stellt ein Aufzug keine Wertverbesserung dar, wenn der Fahrstuhl weder im Keller noch im 1. Obergeschoss einen Haltepunkt hat.
Modernisierungsmaßnahme - Aufzug nicht immer eine Modernisierung
Wertverbesserung durch Aufzug - nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung
Das Landgericht urteilte: Ein Gebrauchsvorteil - eine Wertverbesserung - liege für die jeweilige Wohnung nur dann vor, wenn die Wohnung durch den Einbau besser, schneller oder barrierefrei zu erreichen sei.
- Dies war bei diesem Aufzug nicht der Fall, die entsprechende Mieterhöhung war daher unberechtigt.
Keine Rolle spielt dagegen, ob der jeweilige Mieter von dem Aufzug Gebrauch machen will, oder lieber läuft.
Redaktion
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