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Ratgeber Untervermietung
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Modernisierungsmaßnahme - Aufzug immer eine Wertverbesserung?
Ein Aufzug ist nicht immer eine Modernisierung mit Wertverbesserung, wenn sich für Mieter kein Nutzen ergibt, der eine Mieterhöhung rechtfertigt.
Mieterhöhung, Modernisierungszuschlag - nur bei Wertverbesserung
Die Kosten einer Baumaßnahme können nur dann als Mieterhöhung auf eine Wohnung umgelegt werden, wenn es sich um eine Wertverbesserung handelt.
Aufzugseinbau in der Regel eine Wertverbesserung
Vermieter, die Baumaßnahmen durchgeführt haben, stellen sich meist auf den Standpunkt, dass es sich um eine Modernisierung handelt, und verlangen dann eine Mieterhöhung über die Umlage von Modernisierungskosten. Sehr beliebt ist der Einbau eines Aufzugs.
Aufzug keine Wertverbesserung für Mieter, wenn dieser im 1. OG und im Keller nicht hält
Das Landgericht Berlin hat am 16.05.2017 (Az. 67 S 81/17) entschieden:
- Für eine Wohnung im 1. OG stellt ein Aufzug keine Wertverbesserung dar, wenn der Fahrstuhl weder im Keller noch im 1. Obergeschoss für die Wohnung der Mieter einen Haltepunkt hat.
Modernisierungsmaßnahme - Aufzug nicht immer eine Modernisierung
Wertverbesserung durch Aufzug - nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung
Das Landgericht urteilte: Ein Gebrauchsvorteil - eine Wertverbesserung - liege für die jeweilige Wohnung nur dann vor, wenn die Wohnung durch den Einbau besser, schneller oder barrierefrei zu erreichen sei.
- Dies war bei diesem Aufzug nicht der Fall, die entsprechende Mieterhöhung war daher unberechtigt.
Keine Rolle spielt dagegen, ob der jeweilige Mieter von dem Aufzug Gebrauch machen will, oder lieber läuft.
Redaktion
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