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Ratgeber Untervermietung
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Der Einbau eines Aufzugs ist nicht immer eine Modernisierung
Entsteht keine Verbersserung des Wohnwerts, dann ist der Einbau eines Aufzugs nicht immer eine vom Mieter zu duldende Modernisierung.
Kosten einer Modernisierung als Mieterhöhung - Aufzug an der Küche eine Modernisierung?
Im Regelfall muss der Mieter den Einbau / Anbau eines Aufzugs als Modernsierung dulden.
Modernisierung - Einbau Aufzug immer eine Wertverbesserung? Urteile
Aber es gibt besondere Fälle, in denen der Aufzug eben keine Wertverbesserung darstellt.
Einen solchen Fall hatte das Landgericht Berlin zu beurteilen.
Der Vermieter eines Berliner Altbaus wollte am hinteren Bereich des Hauses an einem wenig genutzten Treppenhaus, das die Küchen der Wohnungen erschloss, einen Aufzug einbauen. Der Zugang zum Aufzug wäre über die Küchen der Wohnungen erfolgt.
Modernisierung - Einbau Aufzug führt nicht zu einer wesentlichen Verbesserung für Mieter
Das Gericht bestätigte in einem Hinweisbeschluss vom 16.05.2017 (Az. 67 S 81/17 ) die Entscheidung des Amtsgerichts, dass in diesem Fall keine Wertverbesserung vorliege.
- Das sei nur gegeben, wenn dadurch eine bessere oder komfortablere Nutzung der Wohnung ermöglicht wird.
Im konkreten Fall meinte das Landgericht, die Komforterhöhung durch den geplanten Aufzug sei gering, und es komme durch den Aufzug zu erheblichen Beeinträchtigungen der bisherigen Gebrauchsmöglichkeiten der Wohnungen für die Mieter.
Geringe Komforterhöhung, erhebliche Beeinträchtigungen durch Einbau einesAufzugs
Die Mieter hätten einen längeren Weg mit Zwischentüren durch einen teilweise nur 1,75 m hohen Durchgang zum Aufzug gehen müssen. Der Wartebereich vor dem Aufzug wäre eng gewesen. Für die Nutzung des Aufzugs hätten die Mieter Schlüssel bekommen, so dass sie ihren Besuch hätten abholen müssen. Die Essplätze in den Küchen wären verloren gegangen; die Wohnungen wären dunkler geworden, und die bisherige Fluchtmöglichkeit durch das hintere Treppenhaus wäre verloren gegangen.
Urteil - Aufzug erhöht nicht den Wohnwert - keine Duldung der Modernisierung
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile kam das Landgericht zum dem Ergebnis, dass die Mieter den Aufzugseinbau nicht zu dulden brauchten.
Es kommt für die Prüfung der Duldungspflicht bei einem Modernisierungsvorhaben auf die Einzelheiten an.
- Jedenfalls sollten Sie etwaige persönliche Härtegründe rechtzeitig dem Vermieter mitteilen, insbesondere, wenn Sie die zu erwartende Miete nicht werden zahlen können.
- Es läuft meist eine kurze Frist, solche Härtegründe vorzubringen.
Redaktion
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