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Modernisierung - Persönliche Härte, wirtschaftliche Unzumutbarkeit

Die zu erwartende Mieterhöhung wegen einer Modernisierung kann zu einer wirtschaftlichen Unzumutbarkeit für Mieter führen und dies kann eine persönliche Härte sein.

  • Wenn eine angekündigte Modernisierung für Sie zu einer persönlichen Härte führen wird, sollten Sie dies dem Vermieter umgehend mitteilen.
    Beachten Sie:
    ​​​​​​​Für die Mitteilung an den Vermieter gilt eine kurze Frist

Mieterhöhung kann nach Modernisierung nicht mehr gezahlt werden

  • Eine persönliche Härte kann darin liegen, dass die zu erwartende Mieterhöhung wirtschaftlich unzumutbar ist. 
Hinweis


Die Maßstäbe, wann eine Mieterhöhung wirtschaftlich unzumutbar ist, sind noch uneinheitlich. 

Modernisierung und wirtschaftliche Unzumutbarkeit - Existenzminimum

Steht weniger Einkommen als das anerkannte Existenzminimum zur Verfügung, dann kann es sogar sein, dass Sie als Mieter die Modernisierungsmieterhöhung gar nicht bezahlen müssen.

Modernisierung und wirtschaftliche Härte - gilt nicht beim vereinfachten Verfahren

Aber:

Modernisierung bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit der Modernisierung dulden?

Die wirtschaftliche Unzumutbarkeit führt nicht dazu, dass Sie die Modernisierungsarbeiten nicht dulden müssen. 

  • Es kann aber ggf. erreicht werden, dass Sie die Mieterhöhung nicht oder nicht in vollem Umfang zahlen müssen.
    Dies gilt übrigens nicht, wenn die Wohnung durch die Modernisierung lediglich in einen allgemein üblichen Zustand versetzt wird.
Hinweis


  • Auch wirtschaftliche Härtegründe müssen Sie innerhalb einer kurzen Frist dem Vermieter in Textform mitteilen. 
  • Nehmen Sie unbedingt nach Erhalt der Modernisierungsankündigung sofort fachkundigen Rat in Anspruch.

Musterbrief - Wirtschaftliche, finanzielle Härtegründe dem Vermieter mitteilen

Für die Mitteilung wirtschaftlicher, finanzieller Härtegründe finden Sie hier einen

Musterbrief: Wirtschaftliche, finanzielle Härte dem Vermieter mitteilen




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