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Durchsetzung der Modernisierung - Duldungsklage des Vermieters 

Die Duldungsklage des Vermieters hat das Ziel, vom Gericht das Urteil zu bekommen, dass Mieter eine Modernisierungsmaßnahme dulden müssen.

Nach der Modernisierungsankündigung besteht für Mieter eine Überlegungsfrist

Hat der Vermieter eine Modernisierungsankündigung nach § 555c BGB geschickt, haben Mieter zunächst eine Ãœberlegungsfrist, zu entscheiden, ob sie die Arbeiten dulden wollen. 

  • Wurde bis zum Ende der Ãœberlegungsfrist keine Entscheidung getroffen, oder wurde die Modernisierung ausdrücklich abgelehnt, dann kann der Vermieter Klage auf Duldung der Modernisierung erheben.
  • Das Gericht prüft dann, ob die Modernisierungsarbeiten zu dulden sind.

Vermieter verlangt vom Mieter die Bestätigung, dass die Modernisierung geduldet wird 

Hat der Vermieter seinen Mieter aufgefordert, innerhalb einer kurzen Frist mitzuteilen, dass die Modernisierungsmaßnahmen geduldet werden, dann kann der Vermieter möglicherweise schon vor Ablauf der Überlegungsfrist Duldungsklage erheben. In einem solchen Fall sollten sich Mieter rechtlich beraten lassen.

Vermieter klagt auf Duldung der Modernisierungsmaßnahmen

Im Rahmen der Klage prüft das Gericht die Rechtmäßigkeit der angekündigten Modernisierungsarbeiten und auch etwaige Härtegründe, die gegen eine Duldungspflicht des Mieters sprechen könnten: 
Persönliche Härtegründe - Duldung der Modernisierung? 

Neue Heizungsanlage müssen Mieter als Modernisierung dulden

Möchte der Vermieter eine alte Heizung durch eine neue moderne Heizung ersetzen, so ist diese Modernisierung zu dulden:
Modernisierung durch Einbau einer neuen Heizungsanlage

Würden die Modernisierungsmaßnahmen zu einer besonderen Härte für Mieter führen, dann kommt in Betracht, dass Arbeiten nicht geduldet werden müssen, oder wenigstens die Mieterhöhung beschränkt wird.

Dulden einer Modernisierungsmaßnahme - Klage des Vermieters - Prüfung Härtegründe

Kommt das Gericht bei der Prüfung zu Ergebnis, dass die Modernisierung nicht zu dulden ist, dann wird die Klage des Vermieters abgewiesen. 

Andernfalls erlässt das Amtsgericht ein Duldungsurteil: 
Duldungsurteil gegen Mieter wegen Modernisierungsmaßnahmen




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