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Modernisierung - Gebrauchswert der Wohnung erhöhen

Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnung erhöhen oder zu einer Verbesserung der Wohnverhältnisse führen, gelten als Modernisierung.

Modernisierung - Erhöhung Gebrauchswert oder Verbesserung der Wohnverhältnisse

Das Gesetz unterscheidet zwischen Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnung erhöhen, und sonstigen Verbesserungen der Wohnverhältnisse

Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie selbst die Maßnahmen als Verbesserung empfinden, oder die entsprechende Ausstattung überhaupt benutzen wollen, sondern auf eine "allgemeine Anschauung".

Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung durch Modernisierungsmaßnahmen

Maßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung sind z.B. die Umstellung der Heizungsart von Einzelöfen auf Zentralheizung - wobei diese oft auch mit einer Ersparnis von Energie verbunden.

Auch der Einbau eines Fernsehanschlusses, der Anbau eines Balkons  oder eines Aufzugs 

Aber manches ist eben nicht eindeutig, z.B. auch bei der Modernisierung eines Badezimmers  gibt es Besonderheiten:

Bad - Umbau Badezimmer ist nicht immer eine Modernisierung

Hinweis


Oft wird bei Modernisierungen von Vermietern übergangen, dass Instandsetzungsmaßnahmen , die eigentlich erforderlich gewesen wären, durch die Modernisierung überflüssig werden, bei einer Modernisierungsmieterhöhung nicht berücksichtigt werden dürfen:

Kosten Instandsetzung und Instandhaltung sind keine Modernisierung

Modernisierungsmaßnahmen innerhalb oder außerhalb der Wohnung dulden, zustimmen

  • Für Maßnahmen außerhalb Ihrer Wohnung braucht der Vermieter nicht Ihre Zustimmung. Ob Sie gegen solche Maßnahmen vorgehen wollen, ist sorgfältig zu prüfen.
  • Maßnahmen innerhalb Ihrer Wohnung darf der Vermieter nur durchführen, wenn Sie diese Maßnahmen - freiwillig oder nach einem Gerichtsurteil - dulden. 

Modernisierung der Wohnung führt in der Regel zu einer Mieterhöhung

Modernisierungsmaßnahmen führen meist zu einer Mieterhöhung. Dabei kommt es teilweise darauf an, ob die Maßnahmen rechtzeitig und ausreichend genau angekündigt wurden.

Modernisierungsankündigung - Härtegründe dem Vermieter rechtzeitig mitteilen

Hinweis


Wenn Sie eine Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen erhalten oder eine Mieterhöhung, weil der Gebrauchswert Ihrer Wohnung erhöht worden sei, sollten Sie umgehend eine fachkundige Beratung aufsuchen.



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