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Ratgeber Untervermietung
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Modernisierung - Vereinbarung mit Vermieter zur Durchführung
Vor der Durchführung der Modernisierung in der Mietwohnung sollten klare Absprachen mit dem Vermieter (und ausführenden Firmen) getroffen werden.
Durchführung einer Modernisierung - Absprachen, Vereinbarung mit Vermieter
Mieter und Vermieter sollten zur Vermeidung von Streitigkeiten alle wesentlichen Einzelheiten für die Durchführung der Modernisierung (auch bei größeren Instandsetzungen, Reparaturen) in einer schriftlichen Vereinbarung festlegen.
Was in einer Vereinbarung mit dem Vermieter wegen einer Modernisierung regeln?
Wichtige Inhalte z.B.:
- Was ist mit Reinigungskosten, die wegen der Arbeiten erforderlich werden?
- Was ist, wenn die Küche nicht nutzbar sind?
- Was, wenn das Bad nicht genutzt werden kann?
- Was ist mit anschließenden Renovierungsarbeiten?
- Was ist mit Kosten, die für eine Beaufsichtigung der Arbeiten entstehen?Modernisierungsvereinbarung mit Vermieter kann Vorteile bieten
- Was ist, wenn der Umzug in eine Ersatzwohnung, oder eine andere Unterkunft für die Zeit größerer Arbeiten erforderlich ist?
Modernisierung - Anspruch Mieter auf Umsetzwohnung, Ersatzwohnung?
usw.
- Besonders bei einer sehr umfangreichen Modernisierung / Instandsetzung:
Für das Schließen einer Vereinbarung empfiehlt es sich, damit einen Anwalt zu befassen. - Ist durch größere Renovierungsarbeiten bzw. einer Instandsetzung absehbar, dass die Wohnung zwischenzeitlich kaum oder gar nicht nutzbar ist und gelingt keine Vereinbarung mit dem Vermieter, dann kann es sich durchaus empfehlen, einen Vorschuss auf die zu erwartenden Aufwendungen zu verlangen und notfalls einzuklagen.
Denken Sie auch daran, dass häufig nach jedem Arbeitstag sauber gemacht werden muss, und besorgen Sie sich ggf. rechtzeitig eine Hilfe.
Wenn Sie während der Arbeiten nicht in der Wohnung essen können - wenn z.B. Stemmarbeiten in der Küche stattfinden -, sollten Sie rechtzeitig planen, wie Sie sich versorgen können, auch an diesen Punkt in einer Vereinbarung mit dem Vermieter denken.
Modernisierung - Vermieter zur Planung und Firmen befragen
Mieter können vom Vermieter verlangen, dass die Handwerksfirmen genau benannt werden, die mit der Ausführung der Modernisierung beauftragt sind.
Modernisierung - Terminabsprachen mit Vermieter und Firmen zur besseren Planung
Terminabsprachen:
Auch eine genauere Terminplanung kann verlangt werden - die Modernisierungsankündigung gibt häufig nur einen ungefähren Zeitraum an, von wann bis wann die Arbeiten insgesamt dauern sollen.
Es können aber ganz unterschiedliche Arbeiten in unterschiedlichen Räumen der Wohnung vorgesehen sein -
- dann ist es wichtig zu wissen, wann welcher Raum beeinträchtigt sein wird. Hat sich eine Handwerksfirma gemeldet, um Termine abzustimmen, achten Sie auf eine genaue Terminvereinbarung. Meist ist auch eine Festlegung der Arbeitszeiten sinnvoll.
Sie selbst müssen für Modernisierungsmaßnahmen eigentlich nichts wegräumen, keine "Baufreiheit" schaffen - dafür hat der Vermieter selbst zu sorgen:
Baufreiheit in Mietwohnungen - Platz für Handwerker schaffen
Allerdings ist man als Mieter häufig besser bedient, wenn man sich selbst darum kümmert, nicht sehr viel wegzuräumen oder abzubauen ist.
Modernisierung - Mieter hat Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen
Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf Ersatz aller Ihrer Aufwendungen, Ihnen entstandener Kosten in angemessenem Umfang:
Modernisierung - Aufwendungen des Mieters, Erstattung der Kosten
Instandsetzung, Modernisierung - Kosten für Nacharbeiten, Renovierung
- Alles, was der Vermieter Ihnen für Ihren Aufwand, Kosten zahlt, kann letztlich auf die Modernisierungskosten aufgeschlagen werden, so dass diese Aufwendungen - als Ausgaben des Vermieters - letztlich zusätzlich die Miete im Rahmen der Modernisierungsmieterhöhung erhöht.
Modernisierung - Arbeiten und Handwerker in der Wohnung beaufsichtigen
Wenn Sie selbst während der Arbeiten nicht in der Wohnung sein können, sollten Sie eine andere Person bitten, für Sie die Wohnung zu beaufsichtigen.
Ob für Aufsichtspersonen Mieter einen Kostenersatz fordern können, ist bei manchen Gerichten umstritten. Daher sollte dieser Punkt auch in einer Vereinbarung geregelt werden.
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