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Ankündigung einer Modernisierung - Ãœberlegungsfrist für Mieter

Erhalten Mieter die Ankündigung für die Durchführung einer Modernisierung, dann besteht für Mieter eine Ãœberlegungsfrist um zu entscheiden, wie mit den Folgen aus einer Modernisierung umgegangen werden soll.

Modernisierungsankündigung des Vermieters muss schriftlich erfolgen

Die Modernisierungsankündigung gemäß § 555c BGB muss schriftlich erfolgen, und sie muss notwendige Angaben enthalten: 
Modernisierung - Angaben in der Modernisierungsankündigung 
Modernisierungsankündigung - formelle Anforderungen, Unterschrift?

Die Überlegungsfrist für Mieter bei einer Modernisierungsankündigung

Die Überlegungsfrist bei einer Modernisierungsankündigung soll Mieter in die Lage versetzen, zu entscheiden, ob sie die Arbeiten dulden wollen oder nicht, ob sie die zu erwartende Mieterhöhung tragen können, oder ob dem ganzen Aufwand durch eine Kündigung des Mietvertrags aus dem Wege gegangen werden soll.

Die Überlegungsfrist ist nicht sehr lang, erst recht nicht, wenn gegen die Modernisierung Härteeinwände vorgebracht werden sollen oder darüber zu entscheiden ist, vom bestehenden Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

  • Mieter sollten daher umgehend nach Erhalt der Modernisierungsankündigung eine fachkundige Beratung aufsuchen.

Berechnung der Überlegungsfrist bei Modernisierungsankündigung

  • Ab Erhalt der schriftlichen Modernisierungsankündigung beginnt Ihre Ãœberlegungsfrist zu laufen: 
    Zeitpunkt der Zustellung von Briefen - Nachweis des Zugangs wichtig 
    Die Überlegungsfrist beträgt nach dem Gesetz eigentlich volle drei Monate.
    Beispiel

    Sie erhalten eine Modernisierungsankündigung am 16. Mai. Dann haben Sie eine Überlegungsfrist bis zum 16. August, die Arbeiten dürfen frühestens für die Zeit ab 17. August angekündigt sein.

    Die Rechtsprechung lässt aber teilweise zu, dass der Vermieter eine kürzere Frist setzt, und eine Klage auf Duldung der Modernisierung erhebt, wenn diese Frist überschritten wird.
    Nach zutreffender Ansicht darf die vom Vermieter gesetzte Frist jedenfalls nicht kürzer sein als die Frist für die Geltendmachung von Härteeinwänden und die Ausübung des Sonderkündigungsrechts nach § 555d BGB.

  • Sie muss also zumindest bis zum Ablauf des Monats laufen, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt. 

Modernisierung - Persönliche Härtegründe innerhalb der Frist dem Vermieter mitteilen

  • Persönliche Härtegründe, die der Modernisierung entgegenstehen könnten, müssen Sie aber schon bis zum Ablauf des Monats dem Vermieter mitteilen, der auf den folgt, in dem Sie die Modernisierungsankündigung erhalten haben, wenn in der Modernisierungsankündigung darauf  - ausdrücklich - hingewiesen ist: 
    Persönliche Härtegründe - Duldung der Modernisierung? 
Beispiel

Im vorstehenden Beispiel - Eingang der Modernisierungsankündigung mit entsprechendem Hinweis am 16. Mai - müssten Sie also grundsätzlich bis spätestens 30. Juni dem Vermieter Ihre persönlichen Härtegründe vortragen.

Sonderkündigungsrecht - Kündigung des Mietvertrags bei Ankündigung einer Modernisierung

  • Die Modernisierungsankündigung gibt Ihnen ein Sonderkündigungsrecht: 
    Sonderkündigungsrecht des Mieters wegen Modernisierung 
    Auch diese Kündigung müssen Sie aber bis zum Ablauf des Monats dem Vermieter mitteilen, der auf den folgt, in dem Sie die Modernisierungsankündigung erhalten haben. Das ist in § 555e BGB geregelt.
  • Der Vermieter braucht darauf nicht hinzuweisen.

Was immer Sie entscheiden oder vorbringen wollen: Ihre Erklärung muss bis zum Fristablauf beim Vermieter eingehen, und Sie müssen eine rechtzeitige Zustellung unter Umständen auch beweisen: 
Zustellungsnachweis - Sicherer Versand für Schreiben, Briefe 



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