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Modernisierungskosten - unwirtschaftliches Handeln des Vermieters

Der Vermieter, der eine Modernisierung ankündigt, darf selbst nicht grob unwirtschaftlich handeln, darf z.B. keine überteuerten Firmen beschäftigen oder überflüssige Arbeiten durchführen lassen.

Teure Modernisierung - Nachweis eines unwirtschaftliches Handeln des Vermieters 

Es ist ziemlich schwierig, nachzuweisen, dass Leistungen überteuert sind.

  • Der Vermieter muss nicht die billigste Firma beauftragen.
  • Sie sollten bei Zweifeln unbedingt fachkundigen Rat in Anspruch nehmen, wenn Sie Anhaltspunkte haben, z.B. der Vermieter eigene Firmen mit Modernsierungsarbeiten beauftragt hat.

Modernisierungskosten - Überprüfung eines unwirtschaftlichen Handelns

Hierzu sollten Sie die Modernisierungsankündigung und die spätere Modernisierungsmieterhöhung mit Hilfe von Fachleuten überprüfen:
Modernisierungsmieterhöhung - gilt Grundsatz der Wirtschaftlichkeit? 

Nach der Modernisierung kann die Miete nicht mehr gezahlt werden

Die andere Frage ist die, ob die Modernisierung für Sie wirtschaftlich tragbar und sinnvoll ist, ob Sie also z.B. bei einer Wärmedämmung des Hauses und einer Mieterhöhung dafür von € 50,00 monatlich auch später Heizkosten von € 50,00 monatlich oder wenigstens einen Teil davon einsparen.

  • Darauf kommt es nach der gegenwärtigen Gesetzeslage nicht an, das spielt überhaupt keine Rolle.


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