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Modernisierungsmaßnahmen außerhalb der Mietwohnung - Duldung

Außerhalb Ihrer Wohnung kann der Vermieter Modernisierungen und Verbesserungen ohne die Zustimmung des Mieters ausführen.

Duldung von Modernisierungen, Baumaßnahmen außerhalb der Mietwohnung

Z.B. der Einbau oder Anbau eines Aufzugs wird vollständig außerhalb Ihrer Wohnung durchgeführt. (Einbau eines Aufzugs ist manchmal keine Modernisierung);

auch Maßnahmen wegen einer energetischen Modernisierung - also zur Einsparung von Heizenergie - können vollständig außerhalb Ihrer Wohnung erledigt werden (z.B. Dämmung der obersten Geschossdecke oder Dämmung der Kellerdecke).

Für solche Maßnahmen braucht der Vermieter die Zustimmung des Mieters nicht, und muss Mieter auch nicht unbedingt zur Duldung auffordern.

Der Vermieter kann aber eine Mieterhöhung wegen dieser Modernisierungsmaßnahmen erst sechs Monate später durchsetzen, wenn er nicht rechtzeitig vor Beginn eine Modernisierungsankündigung geschickt hat. 

Abwehr der Modernisierung durch Antrag auf einstweilige Verfügung?

Die Rechtsprechung erkennt teilweise auch ein Recht des Mieters an, Baumaßnahmen außerhalb der Wohnung, die nicht angekündigt sind, durch eine einstweilige Verfügung zu stoppen.

Wenn Sie gegen Modernisierungsmaßnahmen außerhalb Ihrer Wohnung vorgehen wollen, oder einschätzen wollen, welche Folgen die Modernisierung für Sie haben wird, sollten Sie sich frühzeitig fachkundig beraten lassen.

Hinweis


Vorsicht:
Wird Ihr Vorgehen gegen die Baumaßnahmen am Ende durch ein Gericht für unberechtigt gehalten, so können daraus Schadenersatzansprüche des Vermieters entstehen, schlimmstenfalls droht sogar eine Kündigung des Mietverhältnisses.

  • Ohne anwaltliche Beratung sollten Sie eine einstweilge Verfügung nicht beantragen.

Mietminderung wegen Modernisierung,  Bauarbeiten außerhalb der Wohnung

Werden Sie durch Modernisierungsmaßnahmen im Gebrauch Ihrer Wohnung beeinträchtigt, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Mietminderung.

Die Arbeiten für eine Modernisierung finden innerhalb der Mietwohnung statt

Benötigen die Handwerker - auch nur zeitweise - den Zugang zu Ihrer Wohnung, z.B. für den Durchbruch zu einem angebauten Balkon, dann muss eine ordentliche Modernisierungsankündigung rechtzeitig vorliegen, andernfalls können Sie die Duldung verweigern.

Persönliche und wirtschaftliche Härtegründe gegen eine Modernisierung



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