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Modernisierungsmaßnahme - Ersatzwohnung, Umsetzwohnung

Wegen einer umfangreichen Modernisierungsmaßnahme kann es sein, dass der Vermieter dem Mieter eine Ersatzwohnung (aus seinem Wohnungsbestand) anbietet, da es für Mieter häufig nicht zumutbar ist während der Arbeiten in der Wohnung zu verbleiben.

Umsetzwohnung - soll die frühere Wohnung nach der Modernisierung wieder genutzt werden?

Um Unklarheiten und Auseinandersetzungen im Rahmen der Modernisierungsmaßnahme zu vermeiden, ist oft vieles zu klären: 

Ist ein Umzug zurück in die alte Wohnung nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahme beabsichtigt, und wie hoch wird die Miete für die modernisierte Wohnung dann sein?

Oder soll im Tausch gegen die bisherige Wohnung das bisherige Mietverhältnis in der Ersatzwohnung fortgesetzt werden?

Soll deshalb ein neuer Mietvertrag für die Ersatzwohnung geschlossen werden?

Und immer: für welchen Aufwand zahlt der Vermieter Kostenersatz Mietern für die entstehenden Aufwendungen zahlt, auch für Umzug (und Wiedereinzug) und in welcher Höhe?

Modernisierung - aus der Ersatzwohnung wieder zurück in modernisierte Wohnung ziehen

Wollen Sie nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahme wieder in die bisherige, dann modernisierte Wohnung ziehen: 

Vereinbarung über Umsetzwohnung wegen Modernisierung schließen

Ziehen Sie auf Dauer in die angebotene Ersatzwohnung, die dann künftig Ihre Wohnung ist, und treffen Sie mit dem Vermieter keinerlei Vereinbarung,

  • so ist in der Regel davon auszugehen, dass Ihr bisheriger Mietvertrag auch für die Ersatzwohnung weiterhin besteht, die gleiche Miete wie bisher zu zahlen ist. 

Modernisierung - Umzug in eine Ersatzwohnung auf Dauer - Mieter entstehen Kosten

Ist der Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung vorgesehen, dann sollten Regelungen getroffen werden, z.B.:

eine schriftliche Vereinbarung über eine Änderung des Mietvertrags.

  • Aufwendungsersatzansprüche stehen in solchen Fällen ebenfalls Mietern zu, beispielsweise Umzugskosten in die Ersatzwohnung, auch andere umzugsbedingte Aufwendungen (z.B. Anpassung einer Einbauküche usw.)
  • die Vereinbarung von Zahlungsmodalitäten für entstehende Auslagen,
  • ggf. auch eine Vereinbarung, dass auf die erwarteten Kosten ein Vorschuss vom Vermieter gezahlt wird.

Modernisierungsmaßnahme - Neuer Mietvertrag für Ersatzwohnung

Oft bieten Vermieter für die Ersatzwohnung, die künftig die neue Wohnung wird, einen neuen Mietvertrag an:

  • Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen der Vermieter für die Ersatzwohnung einen neuen Mietvertrag anbietet. 
  • Mit Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages soll der bisherige Mietvertrag beendet und ein neuer Mietvertrag für die Ersatzwohnung geschlossen werden.
  • Damit können Nachteile für Sie verbunden sein, z.B. eine kürzere Kündigungsrist für den Vermieter.
  • Lassen Sie ein solches Angebot fachlich prüfen, damit etwaige entstehende Nachteile durch den Abschluss eines neuen Mietvertrags vermieden werden können. 


Redaktion


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