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Modernisierungsvereinbarung für Mietwohnung mit Vermieter

Es ist gut, wenn sich Mieter und Vermieter über die Durchführung von Modernisiersmaßnahmen einigen können, denn eine solche Vereinbarung kann Vorteile für beide Seiten bringen, Kraft, Zeit und Geld sparen.

Regelungen für eine Modernisierungsvereinbarung für die Mietwohnung mit Vermieter

Wichtig ist für Mieter, dass die Vereinbarung alle wichtigen Punkte enthält, klar durchsetzbare Regelungen vereinbart sind, wie:

  • Eindeutige Festlegung über den Umfang der Modernisierungsarbeiten, die ausgeführt werden sollen,
  • Detaillierte Ankündigung der einzelnen Arbeiten mit Angabe der ausführenden Firma,
  • Klare Festlegung, wann die Arbeiten beginnen und bis wann sie abgeschlossen sind,
  • Eine Klare Vereinbarung für die täglichen Arbeitszeiten der Firma / Firmen, z.B. von 7 Uhr früh bis 17 Uhr,
  • Ggf. eine Entschädigung für entstehende Unanehmlichkeiten, Kosten.

In der Modernisierungsvereinbarung die Modernisierungsmieterhöhung regeln

Vermieter, die modernisieren wollen, haben Interesse daran, dass die Arbeiten reibungslos verlaufen. Deshalb ist es auch möglich, im Rahmen der Vereinbarung

  • die Miethöhe nach der Modernisierung zu regeln. - Lassen Sie eine vom Vermieter vorgeschlagene Vereinbarung für eine Mietbegrenzung wegen der Modernisierung anwaltlich überprüfen. 
  • Eine Begrenzung der Mieterhöhung zwischen Vermieter und Mieter gilt grundsätzlich solange der Mietvertrag besteht, wenn nichts anderes (z.B. eine zeitliche Begrenzung) festgelegt ist.
    Wechselt die Wohnung den Eigentümer, so ist auch dieser an die Vereinbarung gebunden.
  • Auch die Klärung von neuen Betriebskosten, die durch die Modernisierung entstehen können, sollte nicht vergessen werden.
Hinweis


Ist eine Modernisierungsvereinbarung an der Haustür, in der Wohnung des Mieters oder sonst außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters geschlossen (oder nur durch Austausch von Mails oder Briefen), dann kann ein Widerrufsrecht für den Mieter bestehen:
Modernisierungsvereinbarung - Widerruf nach Verbraucherrecht


​​​​​Können Mieter eine Modernisierungsvereinbarung widerrufen? 

Inhalt der Modernisierungsvereinbarung - wichtige Regelungen, Vereinbarungen

  • Bleiben Sie während der Modernisierung in der Wohnung, oder wird Ihnen eine Ersatzwohnung zur Verfügung gestellt?
    Modernisierung - Ersatzwohnung - Besteht für Mieter darauf Anspruch? 
  • Erhalten Sie Hilfe, Kostenersatz für das Umräumen und Abdecken Ihrer Sachen, für die Reinigungsarbeiten etc.? Erhalten Sie eine Entschädigung für den Aufwand, für die Umstände die Sie haben? Ist damit zu rechnen, dass nach Abschluss der Arbeiten Renovierungsarbeiten in Ihrer Wohnung erforderlich sind? Ist der Vermieter bereit, eine von Ihnen beauftragte Vertrauensperson für die Aufsicht über die Wohnung während der Arbeiten zu bezahlen?
    In diesen Punkten sollten Sie sich mit dem Vermieter zur Vermeidung von Streitigkeiten verständigen.​​​​​
    Modernisierung - Aufwendungen des Mieters, Erstattung der Kosten 
  • Müssen Möbel, Einrichtung der Wohnung (z.B. Ihre Einbauküche) zwischenzeitlich abgebaut, ausgelagert und wieder aufgebaut werden?
    Die Schaffung der Baufreiheit für vorzunehmende Modernisierungsarbeiten sollte geregelt werden:
    Baufreiheit - für Handwerker Zimmer räumen
  • Gibt Ihnen der Vermieter einen Kostenvorschuss für Ihre zu erwartenden Aufwendungen?
  • Können Sie sich mit dem Vermieter einvernehmlich auf eine Mietminderung während der Arbeiten einigen?
    Modernisierung schränkt Nutzung der Wohnung ein - Mietminderung 

Schwierige Vereinbarungen im Rahmen einer vom Vermieter beabsichtigten Modernisierung

  • Ist der Vermieter bereit, weitere Modernisierungsmaßnahmen künftig nur mit Ihrer Zustimmung durchzuführen?
  • Ist der Vermieter bereit, auf das Recht zur Kündigung wegen Eigenbedarf (und wegen unzureichender Wirtschaftlichkeit) zu verzichten?

Modernisierungsvereinbarung - immer einen schriftlichen Vertrag mit dem Vermieter machen

Vorstehende Punkte sollten, wenn sie Ihnen wichtig sind und mit dem Vermieter eine Einigung erzielbar ist, immer in einer schriftlichen Vereinbarung festgelegt werden, die von beiden Vertragsseiten (also allen Vermietern und allen Mietern) unterschrieben wird. 

Lassen Sie sich rechtzeitig fachlich beraten! 

Hinweis


  • Während der Bauarbeiten steht Ihnen grundsätzlich eine Mietminderung zu, mit Einschränkungen bei einer energetischen Modernisierung.
  • Eine Vereinbarung, z.B. dass mindestens eine Mietminderung von soundsoviel Prozent gewährt wird, kann sinnvoll sein und langwierige Auseinandersetzungen überflüssig machen. 
Möchte der Vermieter sich über eine Mietminderung nicht mit Ihnen verständigen, nichts regeln, so sollte in der Vereinbarung festgehalten sein, dass über diese Frage nichts vereinbart ist.




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