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Ratgeber Untervermietung
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Widerruf der Modernisierungsvereinbarung durch Mieter
Der Vermieter will eine Modernisierung durchführen, steht plötzlich an der Wohnungstür und will, dass Sie eine Modernsierunsgvereinbarung unterschreiben. Ist nach der Unterschrift ein Widerruf der Modernisierungsvereinbarung möglich?
Modernisierungsvereinbarung - Unterschrift in der Wohnung im Beisein des Vermieters
Sie lassen den Vermieter in Ihre Wohnung und unterschreiben eine Modernisierungsvereinbarung, in der z.B. eine Mieterhöhung von 100 Euro vereinbart wird.
Nach einiger Zeit kommen Ihnen Zweifel, ob dies so richtig war, und Sie wollen die Modernisierungsvereinbrung widerrufen, geht das?
Verbraucherschutz - Widerruf einer Modernisierungsvereinbarung durch Mieter
Auf Grund des Verbraucherschutzes kann ein Widerruf für eine Modernisierungsvereinbaring möglich sein.
Der Mieter hatte nach der Modernisierung die in der Vereinbarung festgelegte Mieterhöhung gezahlt, später die Vereinbarung widerrufen und die Miete zurückgefordert.
Der gesetzliche Schutz des Verbrauchers vor Überrumpelung, § 312 g BGB, § 355 BGB, setzte sich in diesem Falle durch, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 17.5.2017 (Az. VIII ZR 29/16).
Schutz vor Ãœberraschung, Ãœberrumpelung durch Modernisierungsvereinbarung
Bis hoch zum BGH gaben alle gerichtlichen Instanzen dem Mieter Recht.
Denn, so die Gerichte, das Gesetz schützt den Verbraucher in einer Vertragsverhandlungssituation, die für ihn typischerweise mit einem "Überraschungsmoment" und einer "Überrumpelungsgefahr" verbunden ist. Deshalb gibt es das Widerrufsrecht.
Wie lange haben Mieter Zeit für den Widerruf der Modernisierungsvereinbarung?
Ein schriftlicher Widerruf muss grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen beim Vermieter sein,
- aber nur dann, wenn der Vermieter auf das Widerrufsrecht und die Frist hingewiesen hat.
Im vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war die Vereinbarung schon 2009 geschlossen worden. Inzwischen gilt eine veränderte Fassung des Gesetzes:
- Wenn der Vermieter nicht über das Widerrufsrecht belehrt hat, muss der Widerruf spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Abschluss der Vereinbarung erklärt werden, § 356 Abs. 3 Satz 2 BGB​​​​​​​
Unterschied zur einseitigen Mieterhöhung
Keinen Erfolg hatte der Vermieter auch mit dem Argument, er hätte doch ohne die Vereinbarung auch die Miete erhöhen können - das, so der BGH, sei eben nur für die Zukunft möglich, und unter Beachtung der gesetzlichen Regeln für eine Mieterhöhung.
Redaktion
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