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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Ankündigung der Modernisierung für die Wohnung - Anforderungen
Für die Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen innerhalb der Wohnung bestehen für Vermieter Anforderungen. Die Modernisierung muss nicht geduldet werden, wenn die Modernisierung nicht ordentlich angekündigt wurde.
Vor der Modernisierung - Besichtigung durch Vermieter und Firmen
Plant der Vermieter eine Modernisierung, so darf er die Wohnung besichtigen, auch zusammen mit Firmen oder einem Architekten.
Besichtigung der Mietwohnung durch Vermieter.
Vermieter will eine umfassende Modernisierung der Mietwohnung vornehmen
Will der Vermieter dann die Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen, so muss er solche Maßnahmen mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich und ausreichend genau ankündigen:
Modernisierungsmaßnahmen muss der Vermieter ankündigen.
Der Vermieter hat formale Anforderungen für die Modernisierungsankündigung einzuhalten:
Ankündigung Modernisierung - formelle Anforderungen, Unterschrift.
- Gibt es keine solche Ankündigung, oder kam sie nicht rechtzeitig, dann können Sie ohne weitere Begründung allen vom Vermieter beauftragten Handwerkern den Zutritt zur Wohnung verweigern.
Bagatellmodernisierung - keine ausführliche Ankündigung erforderlich
Handelt es sich ausschließlich um eine Maßnahme, die nur ganz gering in die Wohnung eingreift, und nur zu einer sehr geringen Mieterhöhung führt, dann kann eine weniger ausführliche Modernisierungsankündigung ausreichen, und sie muss auch nicht so detailliert sein.
Einbau von Rauchmeldern als Modernisierung.
Modernisierung nicht zulassen, Handwerkern den Zutritt zur Wohnung verweigern
Auch wenn eine rechtzeitige Ankündigung vorliegt, darf niemand Ihre Wohnung gegen Ihren Willen betreten, denn Sie haben ein "Hausrecht".
Hausrecht für die Mietwohnung.
Als Mieter Modernisierungsarbeiten in der Wohnung nicht zulassen
Verweigern Sie unberechtigterweise die Duldung der Arbeiten, dann kann das als Vertragsverletzung angesehen werden, und möglicherweise sogar die Kündigung des Mietvertrags begründen.
Vermieter kann auf Duldung einer Modernisierung der Mietwohnung klagen
Erst wenn der Vermieter beim Gericht ein gegen Sie gerichtetes - rechtskräftiges - Duldungsurteil erhalten hat, dürfen Sie sich den Modernisierungsmaßnahmen nicht mehr widersetzen.
Ob Sie einen solchen Weg gehen möchten, bedarf einer umfassenden rechtlichen Beratung.
- Bei kleineren Modernisierungsmaßnahmen, wie z.B. dem Einbau von Rauchmeldern, empfiehlt es sich grundsätzlich nicht, die Duldung zu behindern.
- Auch die Herstellung eines üblichen Zustands der Wohnung ist in der Regel hinzunehmen:
Modernisierung - Duldungspflicht für allgemein üblichen Zustand. - Modernisierung soll die Wohnung verbessern.
Wer Handwerker für Modernisierungsarbeiten in die Wohnung lässt, duldet die Modernisierung
Wenn Sie die Handwerker in Ihre Wohnung lassen, gilt das als Duldung der Modernisierung.
- Wenn Sie die Modernisierung - freiwillig oder aufgrund einer Gerichtsentscheidung - dulden, und nicht rechtzeitig einen Härteeinwand erhoben haben, müssen Sie auch die entsprechende Mieterhöhung bezahlen.
Modernisierungsmieterhöhung - Modernisierungsumlage bezahlen.
Mietminderung, wenn durch eine Modernisierung die Nutzung der Wohnung eingeschränkt ist
Für Beeinträchtigungen des Gebrauchs der Wohnung haben Sie einen Anspruch auf Mietminderung:
Eine Einschränkung gibt es für energetische Modernisierungen:
Energetische Modernisierung - Mietminderung eingeschränkt.
Ggf. besteht auch ein Anspruch für weitere Aufwendungen:
Modernisierung - Aufwendungen des Mieters, Erstattung der Kosten.
- Wenn Sie eine Mietminderung beabsichtigen: Sie sollten immer schriftlich Mietminderung verlangen und sogleich die Zahlungen für die Miete - auch für den bereits laufenden Monat - unter Rückforderungsvorbehalt stellen, nicht selbst die Miete kürzen:
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
Modernisierungsankündigung - Mieter sollten sich wegen der Modernisierung beraten lassen
Ob in Ihrem konkreten Fall die Modernisierungsankündigung ausreichend ist, ob es sich aus anderen Gründen empfiehlt, der Modernisierungsmaßnahme zuzustimmen, und welche Folgen die Weigerung oder die Duldung für Sie haben wird, kann nur durch fachkundige Prüfung und Beratung geklärt werden. Die Beratung kann z.B. bei einem Mieterverein erfolgen, auch bei einem Anwalt.
- Erhalten Sie eine Ankündigung für Modernisierungsmaßnahmen, dann müssen Sie die Beratung schnell durchführen, denn wenn Sie Einwände, z.B. wegen persönlicher Härte oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit haben, so müssen Sie kurze Fristen für Mitteilungen gegenüber dem Vermieter einhalten.
Modernisierung - Persönliche Härte, wirtschaftliche Unzumutbarkeit.
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