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Modernisierungsmieterhöhung - Modernisierungsumlage bezahlen?
Für die Umlage der Modernisierungskosten, die dann zu einer Mieterhöhung führt, braucht der Vermieter keine Zustimmung des Mieters.
Mieterhöhung wegen Modernisierung durch einseitige Erklärung des Vermieters
Der Vermieter kann durch einseitige Mieterhöhungserklärung eine Modernisierungsumlage auf die Miete aufschlagen, § 559 BGB.
Das Gesetz legt fest, von welchem Zeitpunkt an eine solche Mieterhöhung wirkt, § 559 b BGB.
Gibt es mehrere Mieter (Hauptmieter) der Wohnung, dann muss die Mieterhöhungserklärung an alle diese Personen gerichtet werden, Geschieht das nicht, ist die Erhöhung meist unwirksam.
Modernisierungsmieterhöhung ändert die Miete
Der Vermieter braucht für diese einseitige Mieterhöhung nicht Ihre Zustimmung als Mieter. Wenn Sie mit der Erhöhung nicht einverstanden sind, müssen Sie selbst aktiv werden, zunächst einmal sich fachkundig beraten lassen.
- Halten Sie die Mieterhöhung für unberechtigt, dann empfiehlt es sich meist, der Mieterhöhung zu widersprechen, und möglicherweise auch eine Klage bei Gericht einzureichen. Denn der Vermieter wird davon ausgehen, dass Sie die höhere Miete schulden, wird bei Nichtzahlung möglicherweise sogar ohne Warnung eine Kündigung schicken, eine Räumungsklage einreichen.
Modernisierungsumlage nicht bezahlen - Kündigungsrisiko für Mietvertrag
Ob die Modernisierungsumlage - ganz oder teilweise - berechtigt ist, wird oft erst viele Monate später durch das Gericht geklärt.
Wenn Sie aber - weil Sie der Meinung sind, die Erhöhung sei nicht berechtigt, nicht bezahlt haben, dann sind Sie einen Teil der Miete schuldig geblieben. Dies kann durchaus zu Mietrückständen führen, die eine oder zwei Monatsmieten übersteigen, der Vermieter könnte also eine fristgemäße oder fristlose Kündigung schicken: Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung Mietvertrag möglich
Zahlung der erhöhten Miete unter Vorbehalt?
Wenn Sie umgekehrt die erhöhte Miete einfach bezahlen, kann das vom Gericht später so gewertet werden, Sie hätten die Mieterhöhung anerkannt, und könnten sich nun gar nicht mehr dagegen wehren.
- Oft ist es daher angeraten, die Modernisierungs-Mieterhöhung zu bezahlen - jedenfalls soweit, dass kein Mietrückstand von mehr als einer Monatsmiete bleibt - aber unter einem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung.
Sie sollten sich darüber fachkundig beraten lassen!
Statt Modernisierungsmieterhöhung - Mieterhöhung wegen ortsüblicher Vergleichsmiete
Anders ist die rechtliche Situation, wenn der Vermieter gar keine Modernisierungsumlage vornimmt, sondern - unter Berufung auf den neuen Ausstattungsstandard der Wohnung - die Zustimmung verlangt zu einer Miete entsprechend der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Modernisierungsumlage - Verurteilung zur Nachzahlung der Mieterhöhung
Wenn die Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung durch das Gericht festgestellt wird, dann schulden Sie auch die Nachzahlung der aufgelaufenen Beträge.
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