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Mieterhöhung für mehrere Mieter einer Wohnung - Wirksamkeit

Ist eine Wohnung an mehrere Mieter vermietet, dann müssen Mieterhöhungen vom Vermieter an alle Mieter gerichtet werden, andernfalls ist die Mieterhöhung unwirksam.

Mieterhöhung für Wohnung bei mehreren Mietern

Mit einer Mieterhöhung will der Vermieter den Vertrag ändern. Das gilt für

Das Verlangen einer Mieterhöhung muss immer an alle Vertragspartner des Vermieters gerichtet werden. Es kommt also zunächst darauf an, wer überhaupt Mieter (Hauptmieter) und damit Vertragspartner des Vermieters geworden ist.

Das sind in der Regel diejenigen Personen, die im Mietvertrag als Mieter aufgezählt sind und den Mietvertrag auch unterschrieben haben. Es gibt allerdings auch Fälle, wo Mieternennung und Mieterunterschriften nicht identisch sind, etwa bei Ehepaaren, wenn ein Partner nicht unterschrieben hat, oder bei Mieterwechsel im Verlauf des Mietverhältnisses. Dann müssen die Einzelheiten geprüft werden.

Hinweis


Bei der Staffelmiete ist die Mietänderung schon im Vertrag vereinbart. Es muss also überhaupt keine Mitteilung an die Mieter geschickt werden, die Miete erhöht sich automatisch zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt.

Mieterhöhung muss der Vermieter an alle Vertragspartner richten

Es muss für eine Mieterhöhung nicht an jeden Mieter, jede Mieterin dieser Wohnung ein separater Brief geschickt werden. Aber wenn ein gemeinsamer Brief an die Mieter:innen einer Wohnung gesandt wird, dann muss aus dem Brief klar hervorgehen, an welche Personen er gerichtet wird.

  • Sind nicht alle Mieter:innen in der Erhöhungserklärung des Vermieters genannt, kann allein dadurch diese Mieterhöhung unwirksam sein.

Gegenseitige Bevollmächtigung - Ausnahme für Mieterhöhung bei Klausel im Mietvertrag?

In manchen Mietverträgen findet sich eine Klausel, wonach Erklärungen, deren Wirkung die Mieter berührt, von oder gegenüber allen Mietern abgegeben werden müssen; danach heisst es dann: "Die Mieter bevollmächtigen sich jedoch gegenseitig zur Entgegennahme solcher Erklärungen."

  • Eine solche Klausel ist wirksam, sie bedeutet zunächst aber nur, dass ein Mieter eine Erklärung für die Mitmieter entgegennehmen kann, bedeutet aber nicht unbedingt, dass die Erklärung auch wirksam ist, wenn sie nicht an alle Mitmieter gerichtet ist, wenn also das Schreiben nicht alle Mieter namentlich nennt.

Ob es klug ist, dass Sie sich als Mieterin oder Mieter auf die Unwirksamkeit der Mieterhöhung berufen, und ob es in Ihrem Einzelfall Gründe geben kann, dass die Erklärung doch wirksam ist, sollten Sie fachkundig prüfen lassen.

Andere Mieter der Wohnung informieren, Vorgehen zur Mieterhöhung absprechen

Jedenfalls sollten Sie alle Mieter der Wohnung über die eingegangene Mieterhöhung zügig informieren – und zwar auch Mitmieter, die schon ausgezogen, aber noch nicht aus dem Mietvertrag ausgeschieden sind.
Gemeinsamer Mietvertrag - Mitmieter für Mieter nicht mehr erreichbar 

  • Bei einer einseitigen Mieterhöhung (Indexmiete, Modernisierungsmieterhöhung) haften nämlich alle Mieter dafür, dass eine berechtigte Mieterhöhung auch bezahlt wird.
    Und falls eine solche Erhöhung angegriffen werden soll, müssen alle Mieter daran mitwirken, mindestens entsprechende Vollmacht erteilen.
  • Bei einer Vergleichsmietenerhöhung, für welche die Zustimmung der Mieterseite erforderlich ist, müssten auch alle Mieter:innen dieser Mieterhöhung zustimmen, mindestens entsprechende Vollmacht erteilen.

    Eine etwaige Klage des Vermieters müsste gegen alle Mieter:innen gerichtet werden, und wenn die Mieterhöhung bestätigt wird, haften wieder alle Mieter dafür, dass sie auch bezahlt wird.

Unwirksame einseitige Mieterhöhung - soll man widersprechen?

Ist eine einseitige Mieterhöhung berechtigt, dann bleibt Ihnen nichts, als die Bezahlung der erhöhten Miete zu organisieren.

  • Ist die einseitige Mieterhöhungserklärung (Indexmiete, Modernisierungsmieterhöhung) nicht an alle Mieter gerichtet worden, dann könnte sie aus diesem Grund unwirksam sein.

  • Auch aus anderen Gründen kann die vom Vermieter geschickte einseitige Mieterhöhung unberechtigt, unwirksam sein.

Es kann erforderlich sein, dass Sie der Mieterhöhung widersprechen, damit der Vermieter nicht von einem Mietrückstand ausgeht, und Sie sich möglicherweise mit einer Kündigung und Räumungsklage auseinandersetzen müssen.

Auch wenn Sie Widerspruch einlegen, kann (wenn Ihr Einwand doch unberechtigt ist) ein Mietrückstand entstehen. Häufig bleibt nichts anderes übrig, als diese Mieterhöhung zunächst einmal unter Vorbehalt zu bezahlen.

Mieterhöhung wegen Anpassung der ortsübliche Vergleichsmiete - Widerspruch?

Für eine Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete braucht der Vermieter die Zustimmung der Mieter.

Der Vermieter braucht die Zustimmung zur Mieterhöhung von allen Mieter:innen, die Vertragspartner sind.

Wenn der Vermieter die Zustimmung der Mieter nicht erhält, kann er innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist Klage auf Zustimmung erheben.

  • Widersprechen Sie dem Mieterhöhungsverlangen vorher mit der Begründung, dass es nicht an alle Mieter gerichtet wurde, dann wird der Vermieter ein neues Schreiben schicken, in dem diesmal alle Mieter:innen genannt sind.
  • Stellt sich erst im Prozess heraus, dass die Mieterhöhung zwar berechtigt ist, aber nicht korrekt an alle Mieter gerichtet wurde, dann kann dadurch Zeit gewonnen sein, der Vermieter wird dann ein korrektes Mieterhöhungsverlangen senden, das erst entsprechend später wirksam wird.
  • Es kann für einen Widerspruch von Bedeutung sein, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht. Sind sie nicht versichert, dann sind bei einem negativem Ausgang eines Gerichtsverfahrens die Prozesskosten von der Beklagtenseite zu zahlen.

Wegen Mieterhöhung kann der Mietvertrag der Wohnung gekündigt werden

Im Fall einer vom Vermieter gewünschten Mieterhöhung können Mieter die Kündigung der Wohnung aussprechen. Hier erhalten Sie einen Überblick über die bestehenden Möglichkeiten im Fall einer Mieterhöhung:
Mieterhöhung - Kündigung der Wohnung durch Mieter 


Redaktion


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