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Mieterhöhung auf Vergleichsmiete - Formelle Anforderungen

Die Mieterhöhung des Vermieters in Richtung auf die ortsübliche Miete muss in Textform erfolgen und formelle Anforderungen erfüllen.

Formelle Anforderungen für Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete

Die Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (die Textform ist ausreichend) sollte folgende Angaben enthalten, die zu prüfen sind:

Hinweis


Umstritten ist, ob auch die Ausgangsmiete, angegeben sein muss, und welche Anforderungen bei einer vereinbarten Inklusivmiete oder Teilinklusivmiete bestehen.

Begründung des Vermieters für die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete

  • Wichtig: 
    Der Vermieter muss eine Begründung dafür liefern, dass die verlangte Miete ortsüblich sein soll. Dies kann erreicht werden durch:

Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete über Mietspiegel

- Angaben über die ortsübliche Miete aus dem Mietspiegel.
Diese Angaben müssen im Schreiben enthalten sein, falls ein qualifizierter Mietspiegel vorliegt.


  • Ganz selten können Vermieter auf eine anerkannte Mietdatenbank zur Begründung der Mieterhöhung zurückgreifen. 

Gibt es keinen Mietspiegel können auch Vergleichswohnungen genannt werden.

Mieterhöhung in Richtung ortsübliche Vergleichsmiete mit Vergleichswohnungen

Weitere Einzelheiten: Mieterhöhung über Vergleichswohnungen - der Vermieter hat hier vieles zu beachten:
Vermieter kann Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen begründen  

Mieterhöhung mit vom Vermieter beauftragten Sachverständigengutachten

Der Vermieter begründet die Mieterhöhung mit einem privatem Sachverständigengutachten - ein solches Gutachten ist für Mieter nicht bindend:
Mieterhöhung auf ortsübliche Miete - Gutachten des Vermieters  

Vergleichsmietenerhöhung - Angaben zu Drittmitteln

  • Die Angaben zur Anrechnung von Drittmitteln, falls solche Mittel (öffentliche Förderung oder Mieterfinanzierung) in die Wohnung investiert wurden, müssen genannt werden.

Wenn das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters formell nicht ausreichend ist

Eigentlich ist ein Mieterhöhungsverlangen, das nicht in allen Punkten diesen Anforderungen entspricht, formell unwirksam und kann damit nicht zu einer Mieterhöhung führen.

  • Die Rechtsprechung sieht aber nicht immer bei einer fehlenden Angabe das Mieterhöhungsverlangen als formell unwirksam an, insbesondere bei der Angabe der Drittmittel gibt es Unklarheiten.

Vermieter muss das Schreiben zur Mieterhöhung nicht unterschreiben

Das Mieterhöhungsverlangen muss nicht original unterschrieben sein: 
Mieterhöhung - Unterschrift des Vermieters 

Hinweis


Wenn Sie Zweifel haben, ob die formellen Anforderungen erfüllt sind, sollten Sie unbedingt eine fachkundige Beratung in Anspruch nehmen!

Auch die inhaltlichen Anforderungen einer Mietererhöhung sollten Mieter prüfen

Tipp




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