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Mieterhöhung auf ortsübliche Miete mit Gutachten des Vermieters
Vermieter, die eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete durchführen wollen, können selbst ein Sachverständigengutachten (Privatgutachten) über die Miethöhe in Auftrag geben. Die Feststellungen des Gutachters zu einer möglichen Mieterhöhung sind für Mieter nicht bindend.
Mieterhöhung mit Gutachten zur ortsüblichen Vergleichsmiete - Mietspiegel
Der Vermieter kann eine Mieterhöhung verlangen mit der Behauptung, die derzeitige Miete sei unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er kann sich dafür auf ein selbst beauftragtes Gutachten stützen. Allerdings muss er, wenn es einen qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde gibt, auch die Werte aus diesem Mietspiegel in dem Mieterhöhungsverlangen darstellen, § 558a BGB.
Gutachten des Vermieters für Durchsetzung einer Mieterhöhung ist für Mieter nicht bindend
Das Gutachten soll dem Mieter deutlich machen, dass aus Sicht des Gutachters eine Mieterhöhung gemäß den Feststellungen möglich sein soll. Bei solchen Gutachten handelt es sich regelmäßig um sogenannte "Parteigutachten".
Mieterhöhung - Begründung des Vermieters durch Gutachten
Das Gutachten bietet nur Anhaltspunkte, damit der Mieter Informationen zum Mietpreis (Einordnung der ortsüblichen Miete) für diese Wohnung bekommt.
Ortsübliche Vergleichsmiete - was ist ein Mieterhöhungsverlangen?
- Mieter können überlegen, ob sie der Mieterhöhung zustimmen.
Gemäß § 558 Absatz 1 BGB kann der Vermieter vom Mieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen.
Mieterhöhung mit Privatgutachten - Gutachten des Vermieters muss dem Mieter bekannt sein
Das Privatgutachten muss dem Schreiben zur Mieterhöhung (Mieterhöhungsverlangen) vollständig beigefügt sein.
Mieter gibt keine Zustimmung oder nur Teilzustimmung zur Mieterhöhung - Folge
Erfolgt keine Zustimmung oder nur eine Teilzustimmung zur Mieterhöhung oder keine gütliche Einigung, dann kann der Vermieter vor Gericht Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung erheben.
Zustimmungsklage - Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete
- Das Gericht prüft dann die Mieterhöhung - das Gutachten des Vermieters ist für das Gericht kein Beweis:
Mieterhöhung - Begründung des Vermieters durch Gutachter.
Mieterhöhung für Mietwohnung - immer anwaltlich prüfen lassen
Mieter sollten immer anwaltlich prüfen lassen, ob die Durchsetzung einer Mieterhöhung überhaupt oder nur zum Teil möglich ist:
- Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass die verlangte Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete unwirksam ist, so zahlt man einfach die bisherige Miete weiter, muss nichts unternehmen:
Mieterhöhung auf Vergleichsmiete - Formelle Anforderungen
Mieterhöhungsverlangen Vergleichsmiete - inhaltliche Anforderungen
Dadurch kann man Zeit gewinnen und spart Miete.
Der Vermieter kann aber ein neues Mieterhöhungsverlangen schicken, Fehler die zur Unwirksamkeit führten, beseitigen. - Die Überlegungsfrist wegen der Zustimmung zur Mieterhöhung beginnt dann von vorne:
Zustimmung Mieterhöhung - Überlegungsfrist, wie viel Zeit für Mieter? - Durch eine anwaltliche Prüfung können sich auch bestimmte Gründe ergeben, die dazu führen können, dass eine Mieterhöhung auf Dauer (Mieterhöhung unberechtigt) oder auf längere Zeit nicht möglich ist, z.B.
Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete - Wartefrist
Mieterhöhung - was muss der Gutachter für die Erstellung des Gutachtens beachten?
Eine Besichtigung der betreffenden Wohnung des Mieters seitens des Gutachters muss nicht durchgeführt werden, so der Bundesgerichtshof.
Es gilt als ausreichend, wenn der Gutachter ausführt, dass ihm auf Grund seiner beruflichen Tätigkeit vergleichbare Wohnungen, gemäß der örtlichen Lage der Wohnung, in ausreichender Zahl bekannt sind.
- Für die Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens mit einem Privatgutachten ist es nicht erforderlich, dass der Sachverständige Vergleichswohnungen im Gutachten benennt.
Gutachten zur Mieterhöhung - Preisspanne ist vom Gutachter zu begründen
Wesentlich ist aber, dass die vom Gutachter ermittelte Preisspanne für Wohnungen entsprechender Größe, Lage und Wohnwert im Gutachten ausgeführt und begründet wird:
Mieterhöhung ortsübliche Vergleichsmiete - Merkmale im Gesetz
- Zu begründen ist auch, wie die betreffende Wohnung innerhalb der vom Sachverständigen benannten Preisspanne einzuordnen ist.
Redaktion
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