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Ratgeber Untervermietung
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Mieterhöhung auf Vergleichsmiete hat inhaltliche Anforderungen
Hat der Vermieter die Mieterhöhung geschickt und verlangt er die Zustimmung zur Mieterhöhung, dann hat der Vermieter nur dann einen Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung, wenn inhaltliche Anforderungen erfüllt sind. ​​​​
Inhaltliche Anforderungen an die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete
Welche inhaltlichen Anforderungen an die Mieterhöhung (Mieterhöhungsverlangen) bestehen für Vermieter, was ist einzuhalten:
- Jahressperrfrist (Wartefrist): Die Miete muss ein Jahr unverändert gewesen sein:
Wartefrist für Mieterhöhungen auf ortsübliche Vergleichsmiete - Kappungsgrenze: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 %,
in Gebieten mit besonderem Wohnbedarf darf sie innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 % erhöht werden:
​​​​​​​Mieterhöhung - Kappungsgrenze bei angespanntem Wohnungsmarkt - Mieterhöhungsspielraum
Die ortsübliche Miete muss höher sein als die derzeit gezahlte Miete:
Vergleichsmietenerhöhung - was muss der Vermieter beachten? - Drittmittelabzug: Finanzierungsbeiträge des Mieters oder öffentliche Mittel müssen bei der Mieterhöhung berücksichtigt, abgezogen werden:
Vergleichsmietenerhöhung - Anrechnen von Drittmittel, Fördermittel
Vermieter hat die inhaltlichen Anforderungen für die Mieterhöhung nicht erfüllt
Wenn und soweit eine dieser Anforderungen nicht erfüllt ist, so ist der Mieter nicht verpflichtet, dem Mieterhöhungsverlangen zuzustimmen,
- das Amtsgericht darf also Mieter im Fall einer Zustimmungsklage auch nicht zur Zustimmung verurteilen.
- Allerdings gibt es einen Haken:
Der Vermieter kann noch während des Prozesses zu der von ihm eingereichten Zustimmungsklage fehlende Informationen nachreichen:
Zustimmungsklage - Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete
Formelle Anforderungen an das Mieterhöhungsverlangen
Ein Mieterhöhungsverlangen muss auch einige formelle Anforderungen erfüllen:
Mieterhöhung auf Vergleichsmiete - Formelle Anforderungen
Mieterhöhungsverlangen - als Mieter zustimmen oder Urteil des Gerichts abwarten?
Erfüllt das Mieterhöhungsverlangen die formellen und inhaltlichen Anforderungen nicht, muss überlegt werden, wie Sie damit umgehen.
- Ist die Jahressperrfrist nicht eingehalten worden, dann kann auf der Grundlage dieses Mieterhöhungsverlangens gar keine Verurteilung zu einer Mieterhöhung erfolgen.
- Ist die Kappungsgrenze überschritten, oder ist die ortsübliche Vergleichsmiete zwar höher als die bisherige, aber nicht so hoch wie vom Vermieter verlangt, dann wird das Amtsgericht die Mietpartei zur Zustimmung zu einer entsprechend geringeren Mieterhöhung verurteilen:
Zustimmungsklage - Gericht entscheidet über Zustimmung
Urteil Zustimmung zur Mieterhöhung - Frist Nachzahlung
Sorgfältige Prüfung der Mieterhöhung
Sind Sie der Ansicht sind, dass die verlangte Mieterhöhung nicht gerechtfertigt ist, nehmen Sie frühzeitig fachkundigen Rat für die Prüfung in Anspruch!
- Nutzen Sie die gesetzliche Überlegungsfrist - an deren Ende sollte klar sein, ob Sie der Mieterhöhung zustimmen wollen oder nicht:
Mieterhöhung zustimmen, Überlegungsfrist - wie viel Zeit für Mieter? - Vielleicht empfiehlt sich auch eine Teilzustimmung zur Mieterhöhung:
Teilzustimmung zur Mieterhöhung - Vergleichsmietenerhöhung
Die Mieterhöhung des Vermieters enthält keinen Drittmittelabzug
Ebenso wird bei einem zu geringen oder ganz unterlassenen Drittmittelabzug dieser dann vom Gericht berücksichtigt und von der ortsüblichen Miete abgezogen, wodurch sich der Mieterhöhungsspielraum für Vermieter verringert.
(Manche Gerichte sehen im Unterlassen jeder Angabe zu Drittmitteln als Verstoß gegen die formellen Anforderungen an die Mieterhöhung.
Deswegen kann das Mieterhöhungsverlangen unwirksam sein - der Vermieter kann aber ein neues Mieterhöhungsverlangen auf den Weg bringen.)
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