​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Drittmittel bei Modernisierung - Berücksichtigung bei Mieterhöhung
Sind Kosten der Modernisierung nicht vom Eigentümer, sondern von anderen bezahlt worden, spricht man von Drittmitteln.
Das ist wichtig für die Berechnung der Modernisierungsmieterhöhung, da die sogenannten Drittmittel zu Gunsten der Mieter bei der Berechnung berücksichtigt werden müssen​​​​​​​
Drittmittel müssen bei der Modernisierungsmieterhöhung berücksichtigt werden
Vermieter dürfen nach einer Modernisierung die Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen als einseitige Mieterhöhung.
(Der Vermieter kann auch die Zustimmung zu einer Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen).
Egal, auf welchem Weg der Vermieter die Mieterhöhung vornimmt:
- Grundsätzlich soll der Vermieter für eine modernisierte Ausstattung der Wohnung / des Hauses nur eine Mieterhöhung verlangen dürfen, soweit er die Kosten auch selbst getragen hat - daher redduzieren erhaltene Drittmittel die Mieterhöhung.
Mieterhöhung wegen Modernisierung durch Umlage der Modernisierungskosten
Bei der einseitigen Mieterhöhungserklärung in der die Kosten einer Modernisierung auf die Mieter umgelegt werden, müssen erhalten Drittmittel berücksichtigt, abgezogen werden.
Modernisierungsmieterhöhung - Drittmittelabzug
Drittmittel - der Vermieter hat öffentliche Zuschüsse oder öffentliche Darlehen erhalten
Der Vermieter darf meist keine Mieterhöhung für solche Maßnahmen verlangen, soweit die Kosten durch Geld anderer - durch sogenannte Drittmittel - getragen wurden.
Das betrifft
- öffentliche Zuschüsse, Darlehen aus öffentlichen Förderprogrammen (z.B. KfW)
Modernisierung - öffentliche Förderung und Miethöhe - Vermieter müssen erhaltenen Fördermittel in der Modernisierungsmieterhöhung angeben:
Urteil BGH - Modernisierungsmieterhöhung - Angabe Fördermittel durch Vermieter - Wie werden öffentliche Zuschüsse für eine Modernisierungsmieterhöhung berücksichtigt?
​​​​​​​Zuschuss, öffentliche Förderung für Modernisierung - Mieterhöhung?
Beispiel für eine Berechnung der Modernisierungsmieterhöhung - Berücksichtigung Drittmittel
Grundsätzlich sollte man eine Modernisierungsmieterhöhung fachlich überprüfen lassen. Sie finden hier Anhaltspunkte:
Modernisierungsmieterhöhung - Belege, Unterlagen als Mieter prüfen
Und ein Berechnungsbeispiel für eine Modernisierungsmieterhöhung:
Mieterhöhung nach Modernisierung - Berechnung ab 1.1.2019
Mieterzuschüsse zu einer Modernisierungsmaßnahme des Vermieters
Auch Mieterzuschüsse zu einer Modernisierungsmaßnahme, also Zahlungen, die der Mieter selbst (oder jemand anderer für den Mieter) geleistet hat, wirken sich reduzierend auf die Mieterhöhung aus:
Mieter hat Zuschuss zu den Modernisierungskosten gegeben.
​​​​​​​
Mieterhöhungsverlangen auf ortsübliche Vergleichsmiete
Auch bei einer Vergleichsmietenerhöhung müssen die Zuschüsse, die der Vermieter aus öffentlichen Kassen oder von Mieterseite erhalten hat, abgezogen werden.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: