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Modernisierungsmieterhöhung mit öffentlicher Förderung, Zuschuss
Ist für die Modernisierung einer Wohnung oder des Gebäudes ein Zuschuss, eine öffentliche Förderung gezahlt worden, dann muss dies meist bei einer Mieterhöhung berücksichtigt werden - die Mieterhöhung reduziert sich dadurch.
Modernisierung - Modernisierungsmieterhöhung oder Mieterhöhung auf ortsübliche Miete
Der Vermieter kann entweder wegen einer verbesserten Ausstattung die Zustimmung zu einer Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen,
oder durch die einseitige Mieterhöhungserklärung die Kosten der Modernisierung auf die Mieter umlegen.
Vermieter müssen Drittmittel auch berücksichtigen, wenn die Miete durch Zustimmung zu einer Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt wird.
Öffentliche Förderung von Modernisierungsmaßnahmen der Wohnung, des Gebäudes
Für einige Modernisierungsmaßnahmen gibt es öffentliche Förderung:
- Es gibt Förderprogramme des Bundes, z.B. die Programme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau),
- aber auch in einigen Bundesländern Landesprogramme zur Modernisierungsförderung,
- es kann sogar Förderprogramme einer Stadt geben.
Man spricht dann auch von Drittmitteln:
Drittmittel bei Modernisierung - Berücksichtigung bei Mieterhöhung
- Auch Zuschüsse, die der Mieter selbst zu den Kosten gegeben hat, sind "Drittmittel".
Mieter hat Zuschuss zu den Modernisierungskosten gegeben
Öffentliche Zuschüsse muss der Vermieter grundsätzlich zu Gunsten des Mieters berücksichtigen
Öffentliche Förderung muss grundsätzlich dem Mieter zugute kommen. Wenn der Vermieter die Kosten der Modernisierung im Wege einer Mieterhöhung umlegt, darf er eben nur seine Kosten umlegen, nicht die Kosten, die sozusagen ein anderer bezahlt.
- Hat der Vermieter Drittmittel erhalten, so sind diese dann bei der Mieterhöhung zu berücksichtigen, die Mieterhöhung fällt dadurch geringer aus.
Beispiel für die Berechnung einer Modernisierungsmieterhöhung
Im nachfolgenden Beitrag sehen Sie ein Berechnungsbeispiel für eine Modernisierungsmieterhöhung.
Mieterhöhung nach Modernisierung - Berechnung ab 1.1.2019
Prüfung der Modernisierungsmieterhöhung
Erste Anhaltspunkte erhalten Sie hier:
Mieterhöhung nach Modernisierung - Überprüfung der Mieterhöhung
Ohne fachkundige bzw. anwaltliche Hilfe ist die Modernisierungsmieterhöhung meist nicht zu prüfen. Dies gilt zusätzlich, wenn eine öffentliche Förderung / öffentliche Zuschüsse berücksichtigt werden müssen, womöglich auch der Zufluss öffentlicher Mittel für die Berücksichtigung nachgewiesen werden muss.
- Besondere Regeln gelten für Wohnraum, der mit öffentlicher Förderung geschaffen worden ist, häufig als preisgebundener Wohnraum.
Redaktion
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