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Ratgeber Untervermietung
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Geringes Einkommen und Modernisierung - Einbau Aufzug
Der Einbau eines Aufzuges im Rahmen einer Modernisierung des Hauses kann zu einer heftigen Mieterhöhung für die betroffenen Mieter führen. Können von einer Modernisierung betroffene Mieter wegen eines geringen Einkommens einen wirtschaftlichen Härtefall geltend machen?
Einbau eines Aufzugs als Modernisierungsmaßnahme
Es folgt aus der Modernisierung nicht nur eine deutliche Mieterhöhung, sondern es kommt auch zu zusätzlichen Betriebskosten durch den Betrieb eines Aufzugs.
Betriebskostenabrechnung für Aufzug - welche Kosten sind zu zahlen?
Modernisierung, Einbau eines Aufzugs - Wertverbesserung, die zu einer Mieterhöhung führt?
Zu prüfen ist auch, ob der Einbau eines Aufzugs für alle Mieter zu einer Mieterhöhung führt, oder ob manche Mieter eine Mieterhöhung nicht zahlen müssen, da keine Wertverbesserung vorliegt:
Modernisierung - Ist ein Aufzug immer eine Wertverbesserung?
Modernisierung, geringes Einkommen - Mieterhöhung wegen Einbau eines Aufzugs verhindern
Bei niedrigem Einkommen des Mieters kann ein Härtefall vorliegen, so dass die Mieterhöhung nicht oder nur zum Teil bezahlt werden muss.
- Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie nach Erhalt der Modernisierungsankündigung innerhalb einer kurzen Frist Ihre Härtegründe dem Vermieter mitgeteilt haben:
Modernisierungsankündigung - Frist für Mitteilung Härtegründe
Modernisierungsmieterhöhung wegen Einbau eines Aufzugs - ist die Mieterhöhung richtig?
Nach Abschluss der Arbeiten werden Sie eine Mieterhöhung erhalten, diese sollten Sie umgehend fachkundig prüfen lassen.
Oft gibt es bei den Modernisierungs-Mieterhöhungserklärungen Fehler.
Eine sorgfältige Prüfung lohnt immer. Manchmal wird auch der Beginn der Mieterhöhung falsch angegeben.
Modernisierungsmieterhöhung als Mieter nicht zahlen
Wird eine Modernisierungsmieterhöhung nicht bezahlt, ist diese aber doch berechtigt, dann kommt es zu Mietschulden, Mietrückständen, die zur Gefahr einer Kündigung der Wohnung führen können.
- Wenn Ihrer Ansicht nach ein wirtschaftlicher Härtefall vorliegt, so kann es sinnvoll sein, die Mieterhöhung erst einmal zu bezahlen, damit keine Mietrückstände entstehen, so die Gefahr einer Kündigung ausgeschlossen wird.
- Wird die Mieterhöhung gezahlt, dann sollte dem Vermieter unbedingt ein Rückforderungsvorbehalt mitgeteilt werden.
- Zu Unrecht gezahlte Miete können Mieter zurückfordern, notfalls einklagen.
Deshalb ist eine frühzeitige fachkundige Beratung notwendig.
Härtefall durch Modernisierung - die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Mieterhöhung
Es gibt keine genauen Maßstäbe, wann eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit vorliegt.
Das Landgericht Berlin hat am 26.04.2016 entschieden, dass es jedenfalls unzumutbar ist, wenn dem Mieter / der Mieterin nach der Mieterhöhung weniger als das Existenzminimum bleibt.
Redaktion
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