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Ratgeber Untervermietung
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Begründung der Mieterhöhung für Mietwohnung mit Mietdatenbank
Um eine Mieterhöhung für eine Mietwohnung auf die ortsübliche Miete zu begründen, kann der Vermieter - so sieht es das Gesetz vor - auf Daten aus einer anerkannten Mietdatenbank zurückgreifen.
Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete - was ist eine Mietdatenbank?
Hier gibt es Missverständnisse, denn eine anerkannte Mietdatenbank, mit der eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Miete begründet werden könnte, gab es nur in Hannover.
- Um eine Mieterhöhung zu begründen muss eine Mietdatenbank muss als solche anerkannt sein (BGB 558e).
Mietdatenbanken - Übersichten zu Vergleichsmieten, Mietspiegel von privaten Anbietern
Sammlungen von Angebotsmieten werden öfter mit der Bezeichnung Mietspiegel, Mietdatenbank versehen.
Mietdatenbanken in Immobilienportalen oder andere Mietpreisübersichten ("Mietspiegel") privater Anbieter stammen oft nur aus der Auswertung von Vermietungsangeboten.
- Solche "Mietspiegel" oder "Mietdatenbanken" bieten nur einen Anhaltspunkt für die Entwicklung von Mieten, sind nicht zulässig für die Begründung einer Mieterhöhung:
Mieterhöhung ortsübliche Miete mit Mietspiegel aus Immobilienportal
Mietspiegel in Immobilienportalen für Wohnungen - Mietpreise aus Immobilienangeboten
Bei solchen von privaten Anbietern erstellten Angeboten handelt es sich nicht um Mietspiegel gemäß BGB § 558c oder BGB § 558d, die ein Vermieter als Begründung für eine Mieterhöhung heranziehen kann.
Mietenübersicht - Auskunft einer Gemeinde, Stadt zu Wohnungsmieten
Auch Mieterhöhungen, in denen sich Vermieter auf eine Auskunft der Stadtverwaltung, Auskunft der örtlichen Sparkasse, sonstige Verzeichnisse über Mietpreisentwicklungen, berufen, sind für die gesetzmäßige Begründung einer Mieterhöhung keinesfalls ausreichend:
Mieterhöhung - Vermieter begründet mit allgemeiner Mietsteigerung
Begründung einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete durch Vermieter
Mieterhöhungen in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete sind für Vermieter möglich bei Begründung mit:
einem Mietspiegel,
mit Vergleichswohnungen,
oder einem Privatgutachten.
- ​​​​​​​Mieterhöhung - aus welchen Gründen möglich?
- Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete:
Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete - Begründung
Komt es zum Streit, dann stellt ein Gericht die ortsübliche Miete fest. Das Gericht wendet einen Mietspiegel an, wenn es einen gibt, oder das Gericht beauftragt einen Sachverständigen mit der Feststellung der zulässigen Miete:
Zustimmungsklage - Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete
Redaktion
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