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Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für vergleichbaren Wohnraum, für vergleichbare, nicht preisgebundene Wohnungen in der Gemeinde oder der näheren Umgebung üblich ist. 

Die ortsübliche Vergleichsmiete - üblicher Mietpreis am Wohnort

Die ortsübliche Vergleichsmiete stellt den am Ort üblichen Mietpreis dar. 

Für die Ermittlung bzw. Heranziehung der ortsüblichen Vergleichsmiete für Wohnraum ist es wesentlich, dass die Wohnungen in der Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage und auch die energetischen Voraussetzungen vergleichbar sind.
​​​​​​​Ortsübliche Vergleichsmiete - Es kommt auf die Art des Wohnraums an

Hinweis


In einem bestehenden Mietverhältnis darf der Vermieter – außer im Falle einer Modernisierungsumlage – keine Mieterhöhung verlangen, wenn die gezahlte Miete schon der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht oder sie bereits übersteigt.

Ortsübliche Vergleichsmiete für Mieterhöhung kann vor Gericht festgestellt werden 

Will der Vermieter die Miete anheben, dann spielt die ortsübliche Vergleichsmiete eine Rolle.

Bei Uneinigkeit über die ortsübliche Vergleichsmiete kann auch ein Gericht die Miethöhe feststellen:

Mieterhöhung des Vermieters - Mieterhöhungsverlangen auf die ortsübliche Vergleichsmiete

Im Mieterhöhungsverlangen muss der Vermieter Angaben zur ortsüblichen Vergleichsmiete machen. Hier kann er auch Bezug nehmen auf:

Neuer Mietvertrag - die ortsübliche Vergleichsmiete

Auch bei der Neuvermietung kann die ortsübliche Vergleichsmiete eine Rolle spielen:

Neuvermietung - Wie hoch darf die Miete sein, wenn die Mietpreisbremse gilt?

  • In Städten und Gemeinden, in denen die Mietpreisbremse gilt:
    Bei einer Neuvermietung darf der Mietpreis höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen.

Mieterhöhung - Kappungsgrenze muss beachtet werden

Der Vermieter muss bei Erhöhungen in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete die Kappungsgrenze beachten. Das heißt, er kann möglicherweise nicht gleich die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen, insbesondere in Gebieten mit besonderem Wohnbedarf.

Tipp


Lesen Sie, wie Sie eine Rüge bei Überschreitung der Mietpreisbremse erheben:
Mietpreisbremse - qualifizierte Rüge des Mieters .



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