Kostenlos für registrierte Nutzer
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
Bücher & eBooks zu diesem Thema
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite
- Steigern ihre Sichtbarkeit
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Mietpreisbremse - Abschluss neuer Mietvertrag - Mietsenkung
Haben Sie einen neuen Mietvertrag geschlossen, und es gilt die Mietpreisbremse, dann kann bei einer zu hohen Miete eine Mietsenkung verlangt werden.
Mietpreisbremse gilt für die Neuvermietung von Wohnungen
Die Landesregierung kann durch eine Verordnung Gebiete festlegen, in denen die Wohnungsversorgung gefährdet ist, und für die dann bei Neuvermietung eine sogenannte Mietpreisbremse gilt.
- Haben Sie nach Inkrafttreten einer solchen Verordnung einen Mietvertrag über eine Wohnung in dem entsprechenden Gebiet geschlossen, sollten Sie prüfen, ob die zulässige Miete - das ist die ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich 10 % - überschritten ist.
Es gibt auch Ausnahmen, für die dann auch in solchen Gebieten die Mietpreisbremse nicht gilt.
Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt, Mietpreisbremse - Mietsenkung verlangen
Ist die Mietbegrenzung überschritten, dann können Sie vom Vermieter verlangen, dass im Wege einer Vertragsänderung die Miete für die Zukunft herabgesetzt wird.
- Für bereits zurückliegende Monate kann die Rückzahlung der überzahlten Miete für bis zu 2,5 Jahre (gilt für Mietverträge ab dem Zeitpunkt der Gesetzesänderung) verlangt werden. Die schriftliche Rüge an den Vermieter ist die Vorraussetzung.
- Mietpreisbremse - Gesetzesänderungen Januar 2020 und ab 1.1.2019
Mietrpreisbremse - unberechtigte Beträge zurückfordern
Mietsenkungsbetrag nicht einfach eigenmächtig einbehalten
Lässt sich der Vermieter auf dem Verhandlungsweg nicht auf eine Herabsetzung der Miete ein, dann können Sie bei Gericht eine Feststellungsklage einreichen. Im Erfolgsfall legt dann das Gericht die herabgesetzte Miete durch ein Feststellungsurteil für die Zukunft fest.
- Ohne solch ein Urteil haben Sie keine rechtliche Sicherheit.
- Sie sollten deshalb nicht einfach die Miete auf den von Ihnen für richtig gehaltenen Betrag herabsetzen, oder bereits aufgelaufene überzahlte Mietbeträge von Ihrer Miete einbehalten.
Dies kann zum Risiko einer Kündigung des Vermieters führen. Die Feststellungsklage kann mit einem Antrag auf Rückzahlung überzahlter Beträge verbunden werden.
Ist die Miete herabgesetzt worden, und erhöhen sich danach die örtlichen Mieten kräftig, kann der Vermieter später nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften für Mieterhöhungen die Miete wieder erhöhen.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: