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Miete zu viel bezahlt? Wie zurückfordern, zurück bekommen?
Sie haben versehentlich eine Monatsmiete zweimal überwiesen oder einen zu hohen Betrag in die Überweisung eingetragen? Oder eine Miietminderung sinnvollerweise nicht direkt von der Miete abgezogen, oder der Vermieter hat aus anderen Gründen zu viel Miete bekommen?
Rückforderung zu viel bezahlter Miete gegenüber dem Vermieter der Wohnung
In einem solchen Fall haben Mieter wegen zuviel gezahlter Miete immer einen Rückforderungsanspruch, denn niemand kann annehmen, dass man mehr Miete zahlen wollte, als tatsächlich zu zahlen war.
- Besteht die Mietpartei aus mehreren Mietern, dann ist immer darauf achten, dass grundsätzlich alle Mieter zu viel bezahlte Miete zurückfordern:
Mietwohnung, mehrere Mieter - Handeln gegenüber Vermieter
Eindeutig zu viel bezahlte Miete für die Wohnung kann man von der laufenden Miete abziehen
Wenn es keinen Streit darüber geben kann, dass und wie viel Miete Sie überzahlt haben, dann können Sie die Überzahlung(en) von den folgenden Mietzahlungen abziehen, z.B. wenn Sie versehentlich die Monatsmiete doppelt überwiesen haben.
- Zu empfehlen ist, dass Sie dies dem Vermieter vorher schriftlich mitteilen.
- Ermitteln Sie die Summe, schreiben Sie, wie viel Sie wann überzahlt haben, und teilen Sie mit, welche Abzüge Sie wann machen wollen.
Vermieter auffordern, zu viel bezahlte Miete für die Mietwohnung zu überweisen
Anders sieht es aus, falls es Meinungsverschiedenheiten darüber gibt, in welcher Höhe die Miete zu zahlen ist.
Selten sind Fälle von Mietwucher. Aber auch wenn Sie meinen, dass dies der Fall ist, sollten Sie ohne rechtliche Beratung nicht weniger Miete überweisen, den Vorbehalt erklären.
Auch in Fällen der Wirkung einer anzuwendenden Mietpreisbremse ist dies anzuraten.
Zu viel bezahlte Miete - Mietminderung nicht gleich von der Miete abgezogen
Dann ist dringend davon abzuraten, dass Sie einfach Beträge abziehen, die Sie meinen, überzahlt zu haben - etwa weil Sie der Ansicht sind, die Miete sei überhöht oder Sie hätten ein Mietminderungsrecht und ziehen z.B. im Nachhinein Mietminderungen von der Miete ab:
Mietminderung - wie zuviel bezahlte Miete zurück bekommen?
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
Mit dem Vermieter ist keine Einigung über eine Mietminderung für die Wohnung möglich
Ist keine Einigung mit dem Vermieter über die Höhe einer Mietminderung und Rücküberweisung zu viel bezahlter Miete möglich und haben Sie den Mangel dem Vermieter mitgeteilt, und auch die Zahlung der Miete unter Vorbehalt mitgeteilt, dann sollten Sie prüfen lassen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.
- Das Gericht stellt dann die Höhe einer zulässigen Mietminderung fest:
Höhe der Mietminderung soll Gericht feststellen - Feststellungsklage
Vermieter will Mietminderung für die Wohnung nicht anerkennen
In allen Fällen ist zu empfehlen: Immer müssen Sie zunächst Ihrem Vermieter vorrechnen, wie viel er Ihnen zurückzahlen soll bzw. muss. Schon im ersten Schreiben können Sie ihm — freundlich aber klar — eine Frist setzen.
Wenn dann noch immer keine Zahlung eintrifft (z.B. wegen Mietminderungsansprüchen), ist eine rechtliche Beratung zu empfehlen.
Ggf. ist eine Klage erforderlich, z.B.
Mietminderung für Mietwohnung - Höhe - Feststellung durch Gericht.
Hinweis
Verrechnung solcher Forderungen mit der laufenden Miete:
Das sollten Sie als Mieter nur tun, wenn Sie eine schriftliche Bestätigung des Vermieters bekommen haben, dass er damit einverstanden ist bzw. die Forderung von einem Gericht als berechtigt anerkannt ist.
Andernfalls könnte ein Risiko der Kündigung wegen Mietrückständen entstehen!
Miete oder Forderungen an Vermieter bezahlt, die nicht zu bezahlen waren
Schwieriger wird es, wenn der Vermieter eine Mietforderung gestellt hat, die Sie bezahlt haben, aber später feststellen, dass diese gar nicht berechtigt war.
Hier ergeben sich verschiedene Folgen, je nachdem, welche Situation vorliegt:
- Sie haben wegen einer falsch angegebenen Wohnfläche zu viel Miete bezahlt?
- Sie wollten die Miete mindern, haben aber dennoch die volle Miete bezahlt?
- Ihre Inklusivmiete oder Teilinklusivmiete war rückwirkend vom Vermieter zu senken, z.B. weil die Betriebskosten gesunken waren,
- die Mietfläche für die Betriebskotenabrechnung Ist geringer als vom Vermieter angesetzt:
Betriebskostenabrechnung Wohnung - falsche Angabe der Wohnfläche - bei Ihrer Miete liegt eine Mietüberhöhung oder sogar Mietwucher vor, das heißt Ihre Miete war für einen bestimmten Zeitraum illegal hoch und Sie wollen zurückfordern?
- Sie haben die Zustimmung zur Mieterhöhung nach Verbraucherschutzgesetz widerrufen, aber schon Mieterhöhungen bezahlt?
Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung Mietvertrag möglich
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