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Mietminderung - Zahlung unter Vorbehalt Vermieter nicht mitgeteilt
Das Amtsgericht Schöneberg (Az. 109 C 421/15) wies die Klage eines Mieters zurück, der wegen eines Mangels im Nachhinein eine Mietminderung geltend machen wollte.
Ankündigung einer Mietminderung ohne Vorbehalt der Rückforderung
Der Fall: Der Mieter hatte angekündigt, die Miete zu mindern, für kurze Zeit auch eine geminderte Miete überwiesen, dann aber die Miete wieder vollständig gezahlt, obwohl der Mangel noch bestand.
- Einen Rückforderungsvorbehalt für die Mietzahlungen hatte der Mieter in seiner Ankündigung der Mietminderung nicht erklärt, auch nicht im Zusammenhang mit der dann wieder vollständig gezahlten Miete.
Zahlung unter Vorbehalt - Forderungen an Vermieter, überzahlte Miete wegen Mietminderung
Wer gegenüber dem Vermieter die volle Miete, trotz eines bestehenden Mangels zahlt, sich aber keine Rückforderung der Miete wegen einer Mietminderung vorbehalten hat, der verliert in der Regel den Rückforderungsanspruch für die überzahlte Miete, auch wenn tatsächlich der Mangel vorhanden war.
Es gibt aber auch gegenteilige Rechtsprechung.
Die Berufung des Mieters gegen die Abweisung der Klage beim Landgericht Berlin hatte keinen Erfolg: Die Gründe des Amtsgerichts seien zutreffend.
Redaktion
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