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Mietminderung auf Dauer - Mängel an Wohnung nicht zu beseitigen

Wird die Nutzung der Wohnung von erheblichen Mängeln beeinträchtigt, die sich nicht beseitigen lassen, dann ist die Miete durch eine Mietminderung dauerhaft zu senken.

Erhebliche Mängel an der Wohnung - dauerhafte Mietminderung kann möglich sein

Solange die Mängel oder ein erheblicher Mangel besteht, tritt durch das Gesetz unmittelbar eine Mietminderung ein. Das bedeutet auch, dass die Minderung wegfällt, die Miete wieder in der vollen Höhe geschuldet ist, wenn der Mangel, die Mängel beseitigt sind.

Findet aber keine Mängelbeseitigung statt, und besteht eine erhebliche Beeinträchtigung der Nutzung der Wohnung, so kann auf unbestimmte Zeit bzw. auf Dauer eine Mietminderung möglich sein.

Die Mietminderung für die Mietwohnung ist gesetzlich geregelt, der Vermieter muss diese nicht genehmigen.
​​​​​​​Voraussetzung für eine Mietminderung ist immer, dass der Mangel, die Mängel dem Vermieter mitgeteilt sind:
Musterbrief - Mängel der Mietwohnung mitteilen, Reparatur fordern

Hinweis


Der Vermieter hat eine Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht für die Mietwohnung gemäߠ§ 535 Absatz 1 BGB.

  • Es spielt keine Rolle, ob den Vermieter eine Schuld am Mangel trifft, oder wer diesen verursacht hat: Dies ist für die Mängelbeseitigungspflicht des Vermieters grundsätzlich unerheblich.
  • Normalerweise können Mängel, die an einer Mietwohnung auftreten, beseitigt werden:
    Mängel in der Mietwohnung oder dem Haus

Vermieter ist nicht in der Lage einen erheblichen Mangel an der Wohnung zu beheben

Dass Mängel vom Vermieter nicht behoben werden können, ist selten, kann aber durchaus vorkommen. Z.B. können bauliche Gründe gegen eine Behebung des Mangels sprechen.

Mietminderung - Vermieter kann Mangel nicht beheben, Miete auf Dauer mindern

Kann ein Mangel aus baulichen Gründen definitiv nicht behoben werden, dann besteht eben auch die Mietminderung dauerhaft, dass heißt die im Mietvertrag vorgesehene Miete muss gesenkt werden. 

Miete senken - dauerhafte Mietminderung wegen Mängel an der Mietwohnung

Es handelt sich also eigentlich nicht um eine besondere Art der Mietsenkung, sondern nur um eine Mietminderung, bei der beide Seiten davon ausgehen, dass der Mangel und die Minderung dauerhaft bestehen bleiben.

Mietminderung auf Dauer - Vereinbarung mit Vermieter für dauerhafte Mietsenkung treffen

Es ist sinnvoll, über eine dauerhafte Mietminderung eine besondere Vereinbarung - am besten durch schriftliche Vertragsänderung - mit dem Vermieter zu treffen:
Änderung des Mietvertrags jederzeit möglich 

Mieter sollten sich bei der Umsetzung einer dauerhaften Mietsenkung rechtliche beraten lassen.

Statt Mietminderung auf Dauer - wegen erheblicher Mängel die Wohnung kündigen

Ist es nicht zumutbar in einer solchen Wohnung weiterhin zu wohnen, dann besteht für Mieter die Möglichkeit, den Mietvertrag gemäß § 543 Abs. 2 Nummer 1 BGB außerordentlich zu kündigen: 

... 2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, ...



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