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Zahlungsbestimmung für Mietzahlung der Wohnung
Zahlen Sie zum Monatsbeginn genau den Betrag, der vom Vermieter monatlich für Miete und Nebenkosten verlangt wird, dann ist klar, dass Sie damit die aktuelle Monatsmiete bezahlen wollen.
Manchmal sind aber aus Sicht des Vermieters mehrere Forderungen offen, z.B. neben der laufenden Miete eine Forderung auf Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung, eine Forderung auf Nachzahlung aus einer Heizkostenabrechnung, oder ein Modernisierungszuschlag.
Zahlungsbestimmung - Bei offenen Forderungen festlegen, wofür die Mietzahlung bestimmt ist
Wenn Sie nun einen größeren Betrag ohne Zahlungsbestimmung überweisen, nicht festlegen, wofür die Zahlung bestimmt ist, dann kann der Vermieter möglicherweise Ihre Zahlung auf eine Forderung verrechnen, die Sie gar nicht begleichen wollten, und Sie haben Schwierigkeiten, diese Zahlung dann wieder zurückzufordern.
- In solchen Fällen ist es wichtig, bei der Zahlung festzulegen, welche dieser Forderung Sie begleichen wollen.
Ist nicht offensichtlich, welche Forderung des Vermieters Sie mit Ihrer Zahlung tilgen wollen, dann sollten Sie dem Vermieter ausdrücklich (und nachweisbar) mitteilen, welche Forderung(en) Sie begleichen wollen, wie sich Ihre Zahlung zusammensetzt. Oft ist es sinnvoll, vorher rechtlichen Rat einzuholen.
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