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Miete der Wohnung - wie hoch darf die Miete sein?
Es gibt gesetzliche Begrenzungen der Miete, auch bei den Wohnungen, die nicht einer besonderen gesetzlichen Preisbindung unterliegen.
Wohnungsmiete - Erhöhungen im laufenden Mietvertrag, was kann der Vermieter fordern?
Im bestehenden Mietverhältnis darf der Vermieter die Miete normalerweise nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen (anders bei der Staffelmiete und der Indexmiete).
Maßgeblich kann zum Beispiel der Mietspiegel der Gemeinde (manchmal auch einer nahen, vergelichbaren Nachbargemeinde) sein.
Allerdings gibt es bei der Modernisierungsumlage, einer einseitig vom Vermieter ausgesprochenen Mieterhöhung wegen einer durchgeführten Modernisierung, diese Begrenzung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht:
Mehrere Mieterhöhungen wegen Modernisierung sind möglich
Neuer Mietvertrag für Wohnung - Wie hoch darf die Miete bei einer Neuvermietung sein?
Bei der Neuvermietung darf der Vermieter auch weit über die ortsübliche Vergleichsmiete hinausgehen. Nur für Gebiete mit besonderem Wohnbedarf kann eine Mietbegrenzung gelten.
Ganz grenzenlos soll aber auch bei der Neuvermietung die verlangte Miethöhe nach dem Gesetz nicht sein:
- Verboten ist die Mietpreisüberhöhung, das ist eine Überschreitung der ortsüblichen Miete um mehr als 20 %
- Verboten ist erst recht der Mietwucher, das ist eine Überschreitung der ortsüblichen Miete um mehr als 50 %
Allerdings darf darauf keine hohe Hoffnung gesetzt werden: Diese Regelungen gelten nur dort, wo Wohnungsmangel besteht, und der Vermieter diesen Mangel ausnutzt. Von der Rechtsprechung werden extrem hohe Anforderungen gestellt.
Vertragliche Begrenzungen der Miethöhe gibt es manchmal in Modernisierungsvereinbarungen oder in Vereinbarungen des Vermieters mit öffentlichen Stellen über öffentliche Förderung, die als Vertrag zugunsten der Mieter wirken können.
Hinweis
Ob in Ihrer Gemeinde Wohnungsmangel besteht, ob die Miete überhöht ist oder nicht, ist oft nur schwer festzustellen. Abzuraten ist davon, Teile der laufenden Miete einfach einzubehalten, weil Sie meinen, sie sei überhöht. Sie setzen sich damit dem Risiko einer Kündigung aus!
Mietpreisbremse begrenzt Mieterhöhungen für Mietwohnungen
- Für manche Gemeinden ist durch Landesverordnung festgelegt, dass dort ein besonderer Wohnbedarf besteht.
Mietpreisbremse im Bundestag beschlossen - Dadurch können sowohl die zulässige Miete bei der Neuvermietung als auch die Steigerungsmöglichkeit bei laufendem Mietvertrag begrenzt sein!
Wenn Sie den Eindruck haben, Ihre Miete sei überhöht, nehmen Sie unbedingt fachkundigen Rat in Anspruch, bevor Sie einen Streit mit Ihrem Vermieter anfangen.
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