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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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- » Mietsenkung
Wann, wie können Mieter die Miete für die Wohnung senken? Beispiele
Grundsätzlich können Vermieter die Miete verlangen, die vereinbart ist. Bei Mieterhöhungen muss sich der Vermieter an die vom Gesetzgeber vorgegebenen Begrenzungen halten, eine Miete kann überhöht sein, und es bestehen auch andere Möglichkeiten, die Miete zu senken.
Als Mieter die Miete für die Wohnung im laufenden Mietverhältnis senken
Es gibt einige Fälle, in denen der Vermieter verpflichtet ist, die Miete für die Mietwohnung im laufenden Mietverhältnis zu senken. Diese Möglichkeiten sind in diesem Beitrag anhand von Beispielen besprochen.
- Mieter können immer versuchen, mit ihrem Vermieter ins Gespräch zu kommen, ob die Miete gesenkt werden kann.
Vielleicht ist der Vermieter ggf. dazu bereit, weil er einsieht, dass die Kostenbelastung nicht mehr zu tragen ist. Ob sich der Vermieter zu einer Mietsenkung, vielleicht zu einer zeitlich befristeten Mietsenkung bewegen lässt? Hierfür kann der Mietvertrag jederzeit einvernehmlich geändert werden:
Änderung des Mietvertrags jederzeit möglich
Mieter sollten immer prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht - der Kreis der Bezugsberechigten wurde erheblich erweitert:
Wohngeld für Mieter - Zuschuss für Miete, Heizkosten bekommen
Mietsenkung wegen überhöhter Miete mit der Mietpreisbremse bei Wohnraummangel
- Wenn vor Abschluss Ihres Mietvertrages für das Gebiet in dem Sie wohnen die sogenannte Mietpreisbremse in Kraft gereten ist, kann daraus ein Anspruch bestehen, dass die Miete gesenkt wird.
Mietsenkung wegen überhöhter Miete oder Mietwucher
Hat die Landesregierung für Ihr Gebiet die Mietpreisbremse nicht in Kraft gesetzt, besteht aber in Ihrer Gemeinde Wohnungsmangel und ist die vereinbarte Miete überhöht, dann kann ein Anspruch auf Mietsenkung bestehen.
Mietwucher im Mietrecht - deutlich zu hohe Miete für Wohnung
Miete senken - geringere Wohnungsfläche, Größe der Mietwohnung stimmt nicht
- Wurde im Mietvertrag eine Wohnfläche zugrundegelegt, die deutlich größer ist als die tatsächlich vorhandene Wohnfläche, dann kann ein Anspruch bestehen, wegen der Flächenabweichung die Miete zu senken.
Mieterhöhung - die tatsächliche Wohnfläche, Größe ist maßgeblich ​​​​​​​
Falsche Wohnfläche der Wohnung - Miete zu hoch - Mietsenkung
Wie die Wohnfläche berechnen?
Mietsenkung wegen veränderter, geringerer Betriebskosten der Mietwohnung
- Sind Vorauszahlungen für Betriebskosten vereinbart, und weist eine Betriebskostenabrechnung ein erhebliches Guthaben aus, dann muss der Vorauszahlungsbetrag für die Betriebskosten verringert werden.
Das gilt für die Vorauszahlungen von Heiz- und Warmwasserkosten und auch für andere
kalte Betriebskosten.
Betriebskostenabrechnung prüfen - viele Abrechnungen sind falsch
Auch hier besteht die Möglichkeit, die Kostenbelastung zu reduzieren, eine Prüfung der Abrechnung vorzunehmen:
Mieterhöhung, Betriebskostenabrechnung - die Wohnfläche ist falsch
Betriebskostenabrechnung - Belege für Widerspruch einsehen, prüfen
Betriebskostenpauschale für Wohnung ist zu hoch - pauschale Betriebskostenzahlung senken
Ist eine Betriebskostenpauschale vereinbart, und sinken die Betriebskosten, so muss der Vermieter ebenfalls die Pauschale senken.
- Wenn Sie eine Inklusivmiete oder Teilinklusivmiete vereinbart haben, und die darin enthaltenen Betriebskosten sich verringern, muss der Vermieter die Miete ebenfalls entsprechend senken.
Betriebskosten sinken - Miete für Mietwohnung senken
Inklusivmiete, Warmmiete für Untermietvertrag - Betriebskosten enthalten
Mietsenkung wegen Wegfalls von für das Mietverhältnis vereinbarten Zuschlägen
- Wurde mit der Miete die Zahlung eines Zuschlags vereinbart, z.B. für Untervermietung oder für eine teilgewerbliche Nutzung, und diese Nutzung fällt weg, dann kann ebenfalls der Anspruch bestehen, dass dieser Zuschlag entfällt - dies wäre jedoch im Einzelfall fachlich zu prüfen - aber vielleicht ist der Vermieter sogar freiwillig bereit, auf einen vereinbarten Zuschlag zu verzichten.
Nicht zu behebende Mängel der Wohnung - dauerhafte Mietminderung
Werden Mängel an der Wohnung nicht vom Vermieter behoben und ist deswegen der Wohnwert gemindert, dann kann für die Wohnung eine Mietminderung, möglicherweise auch auf Dauer, in Frage kommen:
Mietminderung auf Dauer - Mängel an Wohnung nicht zu beseitigen
Fallende Mieten für Mietwohnungen führen nicht zu Mietsenkungen
Fällt während Ihrer Mietzeit die Miete für Wohnungen in der Umgebung, dann muss der Vermieter die Miete nicht senken - Sie können höchstens, wenn Sie keinen Zeitmietvertrag abgeschlossen haben oder ein Kündigungsausschluss für den Mietvertrag besteht, mit der gesetzlichen Frist kündigen und - soweit vorhanden - eine preiswertere Wohnung anmieten
- Dabei ist aber zu bedenken, dass ein Umzug teuer sein kann, und wegen entstehender Kosten möglicherweise auf Jahre hinaus unter dem Strich keine Einsparung zustande kommt.
Mieterhöhung für die Wohnung ist nicht immer wirksam
Ist die Mieterhöhung für die Wohnung nicht wirksam, so kann auch dies zu einer Kostenentlastung führen:
Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete - gesetzliche Merkmale
Besondere Regelungen gelten für den Preisgebundenen Wohnraum. ​​​​​
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