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Ratgeber Untervermietung
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Guthaben in Betriebskostenabrechnung - Senkung Vorauszahlungen
Ergibt die letzte Betriebskostenbbrechnung über die kalten Betriebskosten ein höheres Guthaben, dann sind die Vorauszahlungen für die Nebenkosten vom Vermieter anzupassen, zu senken.
Vermieter muss jährlich über Betriebskostenvorauszahlungen der Wohnung abrechnen
Besteht eine Vereinbarung über monatliche Vorauszahlungen für kalte Betriebskosten, dann muss der Vermieter jährlich über die erhaltenen Vorauszahlungen und die entstandenen Kosten abrechnen:
Betriebskostenabrechnung - Frist zur Abrechnung für Vermieter.
Guthaben in Betriebskostenabrechnung - Betriebskostenvorauszahlungen senken
Hat die letzte Betriebskostenabrechnung ein größeres Guthaben ergeben, dann ist klar, dass in der abgelaufenen Abrechnungsperiode die Vorschüsse zu hoch waren.
- Nach diesem Maßstab sind dann für die laufende Periode die Vorschüsse für Betriebskosten anzupassen.
Das Gesetz gibt dem Vermieter keinen Ermessensspielraum, und macht auch die Senkung der Vorauszahlungen nicht von seiner Zustimmung abhängig. - Mieter können daher die Vorauszahlungen auch selbst entsprechend herabsetzen,
§ 560 BGB, Satz 4.
Das Gesetz bestimmt, § 556 BGB, Abs. 2, dass Vorschüsse für Betriebskosten nur in angemessener Höhe zu zahlen sind.
Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten sollte dem Vermieter mitgeteilt werden, dass er die Vorauszahlung anpassen soll - verweisen Sie auf die gesetzliche Regelung.
Sie können in dem Schreiben dem Vermieter, ausgehend vom Guthaben der Betriebskostenabrechnung, einen Vorschlag zur Anpassung unterbreiten und auch mitteilen, dass er zu einer Anpassung verpflichtet ist.
Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung - Senkung wegen Abrechnungsguthaben
Eine Änderung, die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung, sollten Mieter nur "in Angriff" nehmen, wenn der Betrag nicht zu gering ist.
- Da häufig im Jahresverlauf des Folgejahres mit einer Kostensteigerung bei den Betriebskosten zu rechnen ist, sollte auch dies berücksichtigt werden.
- Die Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen kann nur für die Zukunft erfolgen.
Guthaben der Betriebskostenabrechnung - als Mieter die Vorauszahlung senken
Macht der Vermieter keine Anpassung, Senkung der Betriebskostenvorschüsse, so haben Mieter das Recht, selbst eine entsprechende Anpassung vorzunehmen.
Der Vermieter sollte immer schriftlich über die Senkung der Vorauszahlungen informiert werden.
- Sie können den Vermieter in dem Schreiben auch auffordern mitzuteilen, dass die Anpassung, die Senkung in Ordnung ist.
Vermieter stimmt der Anpassung, Senkung der Betriebskostenvorauszahlung nicht zu
Bestreitet der Vermieter ausdrücklich das Recht, die Vorauszahlung für die Betriebskosten zu senken, dann kommt eine Feststellungsklage in Betracht.
Beispiel für die Senkung der monatlichen Vorschüsse für Betriebskostenzahlungen
Wie eine Anpassung der Betriebskostenvorschüsse bemessen werden kann:
Beispiel:
Die Abrechnung für die letzte Abrechnungsperiode ergibt bei den kalten Betriebskosten ein Guthaben.
Dieses Guthaben beträgt 120,00 €.
Dann dürfen Sie die monatliche Vorauszahlung ab sofort um 10,00 € monatlich kürzen.
Lesetipps
Heizkosten, Warmwasserkosten - Senkung Vorauszahlung für Mieter
Betriebskostenpauschale für Wohnung - Senkung der Pauschale
Umgekehrt kann der Vermieter die Vorauszahlungen erhöhen, wenn sich eine größere Nachzahlung für Betriebskosten ergibt:
Betriebskostenvorauszahlung Wohnung - Erhöhung durch Vermieter
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