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Betriebskostenabrechnung - Kosten Hausreinigung, Gebäudereinigung
Die Kosten der Hausreinigung, Gebäudereinigung sind auf die Mieter als Betriebskosten umlegbar, wenn das für den Mietvertrag vereinbart ist.
Ein Verweis auf eine Betriebskostenverordnung ist ausreichend, aber auch schon eine ganz allgemeine Formulierung wie z.B.: "Der Mieter trägt die Betriebskosten".
Die Hausreinigung kann auf die Mieter des Hauses übertragen sein:
Treppenhaus, Treppen putzen - Wenn Mieter das machen müssen
Gebäudereinigung, Hausreinigung als Betriebskosten - welche Bereiche sind das?
Darunter fallen Kosten für die Reinigung der Gebäudeteile, die von den Bewohnern gemeinsam genutzt werden, also Zugänge, Flure, Flurfenster, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, und (wenn ein Aufzug vorhanden ist) auch die Reinigung des Aufzug-Fahrkorbs.
- Grundsätzlich nicht zur Hausreinigung und nicht als Betriebskosten umlegbar sind Kosten einer Fassadenreinigung.
- Bei der Beseitigung von Graffiti sehen Gerichte das unterschiedlich:
Kosten der Graffitibeseitigung als Betriebskosten
Kosten der Haus- und Gebäudereinigung - welches sind umlagefähige Betriebskosten?
Zu den umlagefähigen Kosten zählen:
- Personalkosten für Angestellte (Lohnkosten einschließlich Sozialabgaben),
- Kosten eines Dienstleisters (Reinigungsfirma),
- Kosten für Reinigungsmittel,
- Kosten einer Fußmattenreinigung.
Abrechnen der Betriebskosten, wenn in mehreren Häusern die Hausreinigung gemacht wird
Wird in mehreren Häusern des Vermieters die Hausreinigung durchführt, dann muss abgegrenzt werden, welcher Anteil der Kosten auf welches Gebäude entfällt.
Reinigung der Außenanlagen gehören nicht zu den Betriebskosten der Hausreinigung
Reinigung und Pflege der Außenanlagen (z.B. auch Laubbeseitigung) gehören nicht zur Kostenposition Hausreinigung / Gebäudereinigung. Dies sind Kosten der Gartenpflege.
Vermieter erledigt die Hausreinigung als Eigenleistung
- Die Hausreinigung kann auch als Eigenleistung vom Vermieter gemacht werden. Es dürfen dann normale, ortsübliche Kosten als Betriebskosten abgerechnet werden.
Ist ein Hausmeister nach seinem Vertrag auch für die Hausreinigung zuständig, dann können nicht noch einmal zusätzlich Kosten der Hausreinigung als Betriebskosten umgelegt werden.
Kosten der Hausreinigung durch Einsicht in die Belege prüfen
Über die Belegeinsicht beim Vermieter / Hausverwalter können Mieter prüfen, wie sich die Kosten zusammensetzen: Betriebskosten prüfen - Anspruch auf Einsicht in Belege, Unterlagen
Einwände erheben bzw. der Abrechnung widersprechen, müssen Sie innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Abrechnung.
Sonderreinigungen als Betriebskosten der Hausreinigung
Wird wegen einer größeren Instandsetzung eine Hausreinigung durchgeführt, dann hat der Vermieter diese Kosten zu zahlen.
Unter der Hausreinigung werden manchmal Kosten für eine Sperrmüllabfuhr abgerechnet.
Dies sind allerdings Kosten der Müllbeseitigung und auch nicht immer als Betriebskosten zu zahlen: Kosten für die Beseitigung von Sperrmüll als Betriebskosten
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Redaktion
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