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Prüfung Betriebskostenabrechnung Wohnung - Einsicht in Belege
Mieter haben das Recht, sich die zu der Betriebskostenabrechnung gehörenden Belege vorlegen zu lassen, diese zu prüfen.
Prüfung der Belege zur Betriebskostenabrechnung zum Feststellen von Fehlern
Oft ergibt sich nur aus den Belegen (Rechnungen, Zahlungsbelege und auch Verträge)
- ob die angesetzten Kosten wirklich entstanden sind,
- ob diese auch bezahlt wurden,
- ob in der Betriebskostenabrechnung Kosten enthalten sind, die der Vermieter nicht berechnen darf,
wie z.B. Verwaltungskosten und Instandsetzungskosten (Reparaturen).
Betriebskostenabrechnung - Gerichte verlangen wegen Widerspruch Prüfung der Unterlagen
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass die Belege beim Vermieter bzw. der Verwaltung eingesehen werden müssen - einfach der Abrechnung widersprechen reicht oft nicht, bzw. z.B. nur, wenn es sich um eindeutige Fehler, z.B. Rechenfehler oder um einen falschen Ansatz geleisteter Vorauszahlungen.
- Beachten Sie unbedingt, dass Sie Ihre Einwendungen innerhalb der Einwendungsfrist dem Vermieter vorlegen müssen!
Wenn sich Ihre Einwendungen aus den Belegen nicht bestätigen, müssen Sie umgehend die Nachzahlung leisten. Bestätigen sich Ihre Kritikpunkte, dann haben Sie - unter Umständen nur für diesen Anteil der Nachforderung - ein Zurückbehaltungsrecht.
Belege der Betriebskostenabrechnung der Wohnung beim Vermieter, Verwalter prüfen
Für die Belegeinsicht macht man üblicherweise einen Termin mit dem Vermieter bzw. mit der Hausverwaltung.
Mieter können die Einsicht in die Originalbelege der Betriebskostenabrechnung verlangen:
Prüfung Betriebskostenabrechnung – Originalbelege als Voraussetzung
Nur wenn die Einsichtnahme beim Vermieter (oder der Hausverwaltung) für Mieter einen erheblichen Aufwand bedeuten würde (z.B. Büro des Verwalters, Vermieters zu weit entfernt, gesundheitliche Probleme des Mieters) können Mieter Kopien der Unterlagen anfordern.
Da in solchen Fällen Kosten für Mieter entstehen können:
Es ist sinnvoll sich auf solche Unterlagen zu beschränken, wo Fehler vermutet werden, denn für die Kopien können Kosten anfallen.
Gerichte haben Kosten von 0,25 bis 0,50 Cent / Kopie für in Ordnung befunden - der Vermieter kann hierfür einen Kostenvorschuss vom Mieter verlangen.
Prüfung Betriebskostenabrechnung - Kopien der Unterlagen bekommen
Betriebskostenabrechnung für Mietwohnung widersprechen - Belege prüfen als Voraussetzung
Bevor Sie beim Vermieter oder Verwalter die Belege ansehen, sollten Sie sich informieren, welche Einwendungen Sie erheben könnten, damit Sie wissen, worauf Sie achten müssen.
Betriebskostenabrechnung - häufige Fehler, Gründe für Widerspruch
Einsichtnahme in Belege der Betriebskostenabrechnung - Fotos und Notizen machen erlaubt!
Wenn Sie beim Vermieter oder dem Verwalter Einsicht nehmen, dann darf Ihnen nicht verweigert werden, Fotos von den Belegen zu machen. Ihre Notizen, Kopien, Fotos sollten Sie dann einem fachkundigen Berater vorlegen und mit diesem zusammen klären, ob es sich lohnt, Einwendungen gegen die Abrechnung zu erheben.
Einsichtnahme in die Unterlagen der Betriebskostenabrechnung mit Zeugen ist möglich
Zum Termin können Sie sogar einen Zeugen mitnehmen, auch einen Mieterberater. Sie können sogar Ihren Rechtsanwalt mit der Prüfung der Abrechnungsbelege beauftragen.
Wenn Ihnen Kostenpositionen zweifelhaft vorkommen, sollten Sie bei der Prüfung der Belege genau aufschreiben, welche Rechnungen es gibt, ob sich aus den Rechnungen genau ergibt, für welche Leistungen sie gestellt wurden.
Die Einsichtnahme in Verträge zur Betriebskostenabrechnung muss möglich sein
Manchmal ist es auch erforderlich, dass Sie sich Verträge vorlegen lassen. Nur daraus können Sie z.B. ersehen, ob der Hauswart auch für Instandsetzungs- oder Verwaltungsleistungen bezahlt wird, die gar nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen.
Sie können die Verwaltung bitten, Ihnen Kopien der Belege zu geben. Sie können das auch erleichtern, indem Sie sich bereit erklären, die Kopiekosten zu tragen. Ein Anspruch auf Überlassung von Kopien besteht nur in besonderen Fällen.
Einsicht in Zahlungsbelege zu den Rechnungen kann verlangt werden
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