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Prüfung Betriebskostenabrechnung Wohnung - Fotos von Unterlagen
Bei der Belegeinsicht darf dem Mieter nicht verwehrt werden, Belege zu fotografieren.
Prüfung und Kontrolle von Betriebskostenabrechnungen der Wohnung - Fotos von Belegen
Für die Kontrolle einer Betriebskostenabrechnung oder Heizkostenabrechnung ist es oft erforderlich, dass Sie als Mieterin oder Mieter Einblick in die Belege nehmen, also z.B. Rechnungen und Verträge anschauen und später auswerten.
- Es darf Ihnen nicht verwehrt werden, dass Sie bei der Einsichtnahme Fotos von den entsprechenden Unterlagen, auch Notizen machen (auch das Scannen mit einem Handscanner ist möglich).
Betriebskostenabrechnung, Widerspruch - Gerichte verlangen, dass Prüfung der Belege erfolgte
Das kann wichtig sein für die Prüfung durch Fachleute, und auch für die Argumentation vor Gericht.
- Viele Gerichte wollen sogar Einwände gegen die Abrechnung nur prüfen, wenn Sie als Mieter zuvor die Belege angesehen haben und anhand der Belege argumentieren.
Nebenkostenabrechnung prüfen - Muss der Vermieter oder Hausverwaltung Kopien machen?
Wenn die Hausverwaltung oder der Vermieter im gleichen Ort ist wie die Wohnung, haben Sie normalerweise auch keinen Anspruch darauf, dass die Verwaltung Ihnen Fotokopien überlässt.
- Eine Ausnahme kann allerdings bestehen, wenn Ihnen z.B. aus Krankheitsgründen oder wegen einer Behinderung nicht zugemutet werden kann, das Büro zur Einsichtnahme aufzusuchen.
Nehmen Sie sich Zeit für das Fotografieren. Achten Sie darauf, dass das Dokument glatt liegt - oft muss es ausgeheftet werden - , und dass Sie die Kamera möglichst genau parallel zu dem Dokument halten. Prüfen Sie nach den ersten Fotos, ob die fotografierten Dokumente gut zu lesen sind.
Manchmal erbarmt sich dann auch die Verwaltung und bietet doch Fotokopien an, um die Prozedur abzukürzen.
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