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Betriebskostenabrechnung - Prüfung der Unterlagen nicht möglich
Lässt der Vermieter keine Einsicht in die Originalbelege für die Betriebskosten zu, dann ist das Prüfen einer Betriebskostenabrechnung nicht möglich. Was können Mieter in solchen Fällen tun, welche Rechte bestehen?
Prüfung der Betriebskostenabrechnung nicht möglich - Vermieter will Nachzahlung
Solange der Vermieter die Belegeinsicht verweigert (oder nicht reagiert), obwohl der Mieter das ausdrücklich und nachweislich verlangt hat, können Mieter sich weigern, eine geforderte Betriebskostennachzahlung an den Vermieter zu zahlen.
Das nennt man Ausübung des Zurückbehaltungsrechts an der Nachzahlung.
Mieter können ihr Einsichtsrecht in die Belege der Betriebskostenabrechnung mit einer Klage durchsetzen.
Klage auf Einsicht in die Belege der Betriebskostenabrechnung
- Keine Reaktion des Vermieters auf eine Terminanfrage zur Belegeinsicht ist noch keine Weigerung des Vermieters - Mieter sollten unbedingt rechtlichen Rat in Anspruch nehmen.
Keine Reaktion des Vermieters auf die Bitte zur Prüfung der Betriebskostenabrechnung
Reagiert der Vermieter bzw. der Verwalter nicht auf den Wunsch des Mieters für einen Termin zur Prüfung der Unterlagen, dann gehen manche Gerichte davon aus, dass der Mieter nachweisbar einen Termin zur Prüfung der Belege während üblicher Geschäftszeiten dem Vermieter / Verwalter vorschlagen muss - geschieht dies nicht, so kann das Zurückbehaltungsrecht nicht ausgeübt werden:
Betriebskostenabrechnung prüfen - als Mieter Termin festlegen
Betriebskosten prüfen - Vermieter gibt keine Einsicht in Zahlungsbelege, Kontounterlagen
Es ist nicht möglich, direkt Klage auf Rückzahlung eines bereits unter Vorbehalt bezahlten Nachzahlungsbetrages zu erheben, allein mit der Begründung, dass der Vermieter die Einsicht in die Belege verweigert hat.
BGH: Rückforderung der Nachzahlung wegen verweigerter Belegeinsicht
Weigert sich der Vermieter, die Belege vorzulegen, dann sollte die Klage auf Vorlage der Belege erhoben werden, möglicherweise als Stufenklage auf Rückzahlung unberechtigter Beträge.
​​​​​​​Betriebskostenabrechnung prüfen – Einsicht in Zahlungsbelege
Prüfung der Betriebskostenabrechnung nicht möglich - Vermieter klagt Nachzahlung ein
Was passiert wenn der Vermieter eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung einklagt, obwohl die Prüfung der Betriebskostenabrechnung nicht möglich war?
Hierzu gibt es keine einheitliche Meinung in der Rechtsprechung.
Konsequent sind diejenigen Urteile, wonach der Vermieter schließlich durch sein Verhalten eine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag verletzt und sein Nachzahlungsanspruch deswegen nicht fällig ist, solange er die Belegeinsicht verweigert.
Seine Klage wird dann also in der Regel abgewiesen.
Prüfung der Unterlagen zur Betriebskostenabrechnung - Verträge und Zahlungsbelege
Zum Prüfen der Abrechnung gehören auch Zahlungsbelege und Verträge.
Was ist zu tun, wenn Belege fehlen:
Betriebskostenabrechnung prüfen - Belege fehlen, was tun?
Redaktion
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