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Prüfung Betriebskostenabrechnung - Belege fehlen, was tun?
Wenn ein Mieter sein Recht auf Einsicht in die Belege für die Betriebskostenabrechnung wahrnimmt, kommt es vor, dass nicht alle gewünschten Belege vorhanden sind.
Sei es, dass man dem Mieter einen dicken unsortierten Ordner mit Unterlagen vorlegt und auf Nachfrage bestimmte Belege nicht auffindbar sind, sei es, dass vorher schriftlich erbetene Belege fehlen - jedenfalls können vor Ort nicht alle Belege geprüft werden.
Prüfung Betriebskostenabrechnung - Was tun, wenn Unterlagen, Rechnungen, Belege fehlen?
In diesem Fall haben Sie üblicherweise Anspruch darauf, dass Ihnen Kopien der fehlenden Belege zugeschickt werden.
- Voraussetzung dafür ist, dass Sie schriftlich verlangen, Ihnen die fehlenden Belege zu schicken, und dabei ausdrücklich aufzählen, welche Belege genau fehlen:
Betriebskostenabrechnung prüfen - Kopien der Belege bekommen
Das empfiehlt sich auch dann, wenn der Vermieter / Verwalter Ihnen beim persönlichen Besuch versprochen hat, diese Unterlagen an Sie zu schicken. Denn bei späterem Streit kann es wichtig sein, welche Dokumente zunächst nicht vorgelegt wurden, und dass Sie das beanstandet haben.
Betriebskosten prüfen - Schriftlich die fehlenden Belege anfordern
Diese Aufforderung sollten Sie möglichst bald nach der Einsichtnahme abschicken und dafür sorgen, dass Sie nachweisen können, diese Aufforderung abgeschickt zu haben, und dass Ihr Vermieter bzw. Ihre Hausverwaltung Ihr Schreiben erhalten hat:
Zustellungsnachweis - Sicherer Versand für Schreiben, Briefe
Fehlende Belege bei einer Betriebskostenabrechnung - muss Nachzahlung erfolgen?
- Solange Ihnen die Belegeinsicht ganz verweigert wird, oder nur unvollständige Belege vorgelegt werden, müssen Sie eine etwaige Nachzahlungsforderung nicht zahlen:
Betriebskostenabrechnung - Prüfen der Belege nicht möglich . - Die meisten Gerichte erkennen dieses Zurückbehaltungsrecht an:
Zurückbehaltungsrecht für Mieter - Miete, Zahlungen zurückbehalten .
Dieses Recht gilt jedenfalls so lange, wie Sie die Belege nicht prüfen können, selbst keine Schuld daran haben.
Belege zu Betriebskosten erhalten - Widerspruch begründen, Einwendungen nachholen
Wenn Ihnen die Belege dann zugeschickt werden, holen Sie Ihre darauf gestützten Einwendungen bald nach - die Empfehlung lautet: Innerhalb von 2 - 3 Wochen.
Wenn sich alle Ihre Einwände durch die Belege erledigt haben, sollten Sie umgehend zahlen.
Die Einwendungsfrist läuft während all dieser Zeit weiter! Lassen Sie diese Frist also nicht verstreichen:
Betriebskostenabrechnung - Einwendungsfrist gilt für alle Fehler
Redaktion
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