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Betriebskostenabrechnung Wohnung - nachvollziehbar, verständlich?
Kann man als Mieter die Betriebskostenabrechnung der Wohnung nicht nachvollziehen, oder ist das nur mit großer Mühe möglich, dann wird das meist nicht als ein formeller Fehler angesehen.
Muss die Betriebskostenabrechnung der Wohnung vom Mieter nachvollziehbar sein?
Viele Mieter kennen sich mit Betriebskostenabrechnungen überhaupt nicht aus.
Man könnte daher sagen, dass eine Abrechnung, die nicht klar und ohne fremde Hilfe verständlich ist, gar keine ordentliche Abrechnung ist.
Die Abrechnung wäre dann wegen fehlender Nachvollziehbarkeit formell unwirksam, und könnte keine Zahlungspflicht für eine Nchzahlung auslösen.
- Aber: Die Betriebskostenabrechnungen sind, auch wenn kompliziert, formell meist in Ordnung.
Nachvollziehbarkeit der Betriebskostenabrechnung für die Wohnung - Verständlichkeit
Mit der Betriebskostenabrechnung muss der Vermieter vorrechnen, wie die in der Regel gezahlten Betriebskostenvorschüsse verwendet wurden.
Der Vermieter hat dafür Anforderungen zu beachten:
Betriebskostenabrechnung Mietwohnung - Anforderungen
Bundesgerichtshof formelle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung sind niedrig
Ist eine Betriebskostenabrechnung formell unwirksam, dann ist z.B. eine Nachzahlung nicht zu leisten.
Die Konsequenz, dass eine Abrechnung formell unwirksam ist, vermeidet der Bundesgerichtshof (BGH) aber meistens.
Er meint, auch wenn der Mieter durch ein kompliziertes Werk von vielen Seiten steigen muss, auf denen hin und her verwiesen wird, sei das doch eine formell ordnungsmäßige Abrechnung.
Nicht verständliche Betriebskostenabrechnung der Mietwohnung - selten formell unwirksam
Mieter haben bei einer formell unwirksamen Abrechnung Anspruch auf Erstellung einer korrigierten, ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung.
Es kann dennoch nur selten erreicht werden, dass ein Gericht die Abrechnung als formell unwirksam ansieht.
Betriebskostenabrechnung für Mietwohnung - Korrektur von Fehlern im Prozess
Das heißt, wenn eine komplizierte Abrechnung Fehler enthält, dann wird vom Richter die Betriebskostenabrechnung an dieser Stelle einfach korrigiert.
Dass man als Mieter diesen Fehler gar nicht gefunden hätte, ihn erst finden kann, wenn man den Abrechnungsweg, die Abrechnung versteht, spielt nach dieser Ansicht keine Rolle.
Verlassen Sie sich deshalb keinesfalls darauf, dass die Betriebskostenabrechnung - weil sie viel zu kompliziert, schwer verständlich ist - formell unwirksam ist.
- Lassen Sie die Abrechnung ggf. prüfen,
- Sie können auch Belege prüfen lassen bzw. selbst Belege prüfen:
Prüfung Betriebskostenabrechnung - Einsicht in Belege, Unterlagen - Bringen Sie alle Einwände innerhalb der Einwendungsfrist vor:
Betriebskostenabrechnung - Frist für Widerspruch gilt für alle Fehler
Betriebskostennachzahlung - Unter Vorbehalt der Rückforderung zahlen
Redaktion
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