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Betriebskostennachzahlung - unter Vorbehalt der Rückforderung zahlen
Fordern Vermieter eine Betriebskostennachzahlung, so sollte bei Zweifeln an der Höhe, bzw. wenn Sie prüfen möchten, ob manche Positionen der Abrechnung überhaupt berechnet werden dürfen, die Abrechnung
- immer unter dem Vorbehalt der Rückforderung bezahlt werden.
Zahlung einer Betriebskostennachforderung unter Vorbehalt der Rückforderung
Die Erklärung eines Vorbehalts ist nach der bisherigen Rechtsprechung nicht erforderlich, macht aber dem Vermieter deutlich, dass Sie sich mit der Abrechnung nicht zufriedengeben, diese prüfen möchten.
​​​​​​​Der Vorbehalt kann dem Vermieter z.B. so erklärt werden:
"Ich stelle die Zahlung Ihrer Forderung aus ... vom .... unter den Vorbehalt der Rückforderung, weil ich Ihre Forderung prüfen möchte."
- Bei Erklärung des Vorbehalts müssen Sie keine Einwände vorbringen.
Innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Abrechnung können Sie die Abrechnung in Ruhe prüfen, Einwendungen erheben
Betriebskostenabrechnung - Berechnung der Frist für Widerspruch
und Sie können dann auch zu viel gezahlte Betriebskosten zurückfordern:
Betriebskostenabrechnung - bezahlte Betriebskosten zurückbekommen
- Die Zahlung unter Vorbehalt können Sie natürlich auch gleich mit dem Widerspruch gegen die Abrechnung verbinden.
Hier finden Sie einen
​​​​​​​Musterbrief - Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung
Betriebskostennachzahlung - Durch die Zahlung unter Vorbehalt entstehen keine Mietschulden
Der Vermieter hat Anspruch auf eine rechtzeitige Nachzahlung der Betriebskostennachforderung:
Betriebskostenabrechnung, Nachzahlung - wie schnell zahlen, Frist?
Durch eine Zahlung unter Vorbehalt entstehen keine Mietrückstände.
Zahlung der Miete, Betriebskosten unter Vorbehalt - und dann?
- Zahlen Sie hingegen nicht, kann das zu einem Streit mit dem Vermieter führen, der könnte nach einer erfolglosen Mahnung einfach einen Mahnbescheid senden oder möglicherweise sogar, wenn ein entsprechender Mietrückstand besteht, den Mietvertrag kündigen.
Betriebskostennachzahlung - Belegeinsicht zur Prüfung der Abrechnung durchführen
Um Einwendungen zu erheben und damit Erfolg zu haben, ist meist notwendig, dass Sie beim Vermieter Einsicht in die Belege nehmen.
- Gerichte gehen oft davon aus, dass für ein qualifiziertes Vorbringen von Einwänden Mieter die Abrechnungsbelege prüfen sollen.
​​​​​​​Ein Widerspruch, der nur eine pauschale Behauptung enthält, ist nicht ausreichend. Daher ist es immer besser, die Abrechnungsunterlagen zu prüfen. - Bei der Prüfung können Sie Notizen machen, sogar Unterlagen fotografieren.
Eine Belegprüfung könnte entfallen, wenn es sich z.B. um offensichtliche Rechenfehler oder die eindeutige Berechnung nicht umlagefähiger Kosten handelt.
Redaktion
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