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Betriebskostenabrechnung - bezahlte Betriebskosten zurückbekommen
Hat die Prüfung der Betriebskostenabrechnung der Wohnung ein Betriebskostenguthaben ergeben, so können Mieter dieses vom Vermieter zurückfordern oder wieder zurückbekommen, falls bereits die Nachzahlung für Betriebskosten aus der Abrechnung bezahlt wurde.
Schon bezahlte Betriebskostennachzahlung zurückbekommen
Voraussetzung dafür ist, dass Mieter rechtzeitig innerhalb der Einwendungsfrist der Betriebskostenabrechnung widersprochen haben, und dass die Forderung nicht verjährt ist.
- Die 12-monatige Einwendungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem eine formal ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung zugegangen ist.
Falls der Vermieter meint, die verlangte Nachzahlung wurde vorbehaltlos bezahlt und damit sei die Betriebskostenabrechnung anerkannt, so ist dies falsch.
- Dies gilt auch dann, wenn im Mietvertrag oder auf der Abrechnung stehen sollte, dass eine vorbehaltlose Zahlung die Anerkennung der Abrechnung zur Folge hat - solche Regelungen sind immer unwirksam.
Betriebskostenabrechnung - zu viel bezahlte Betriebskosten von der Miete abziehen
Auch wenn eine Prüfung der Abrechnung ein Guthaben ergeben hat, Sie sich im Grunde genommen sicher sind, dass Ihnen eine Rückzahlung für zu viel bezahlte Betriebskosten zusteht:
Zur Sicherheit sollten Sie ein hohes selbst errechnetes Guthaben nicht einfach von der Miete abziehen, denn so kann ein Mietrückstand entstehen, der eventuell zur Kündigung des Mietvertrags berechtigen könnte.
- Dies kann anders sein, wenn z.B. eindeutig zu niedrige Betriebskostenvorschüsse in der Abrechnung berücksichtigt wurden.
- Daher mmer nur eine Verrechnung mit Mietzahlungen vornehmen, wenn zweifelsfrei feststeht, in welcher Höhe ein Guthaben entstanden ist:
Betriebskostenguthaben mit Forderung des Vermieters verrechnen
Widerspruch wegen zu viel bezahlter Betriebskosten - Vermieter muss Forderung prüfen
Zunächst müssen Sie immer innerhalb der Einwendungsfrist der Betriebskostenabrechnung widersprechen (oder schon widersprochen haben) und dem Vermieter die Gelegenheit zur Prüfung Ihrer Forderung geben.
- Tipp:
Musterbrief - Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung - Zu viel bezahlte Betriebskosten nach Ablauf der Einwendungsfrist zurückbekommen
Vermieter zur Rückzahlung zu viel gezahlter Betriebskosten auffordern
In einem Schreiben (ggf. gleichzeitig mit dem Widerspruch) teilen Sie mit, welche Positionen der Abrechnung Sie anzweifeln, und wie sich der Betrag Ihrer Betriebskostenrückforderung zusammensetzt.
Für die Rückzahlung sollten Sie eine Frist von 4 Wochen setzen.
Achten Sie darauf, dass Sie den Zugang des Schreibens nachweisen können.
- Falls der Vermieter Ihre Rückzahlungsforderung anerkennt, dann könnten Sie das Guthaben mit der Miete verrechnen, sollten dies vor der Verrechnung dem Vermieter mitteilen.
Überzahlung Betriebskosten - Klage auf Rückzahlung zu viel bezahlter Betriebskosten
Zahlt der Vermieter zu viel bezahlte Betriebskosten nicht zurück oder erfolgt keine Reaktion auf Ihr Schreiben und reagiert der Vermieter auch auf eine Mahnung nicht, so sollte auf die Rückzahlung zu viel bezahlter Betriebskosten vor Gericht geklagt werden.
Vor Klage auf Rückzahlung zu viel bezahlter Betriebskosten - Belege der Abrechnung prüfen
Beachten Sie, dass Gerichte es für erforderlich halten, dass die Unterlagen, Belege zur Abrechnung geprüft werden:
Prüfung Betriebskostenabrechnung Wohnung - Einsicht in Belege
Redaktion
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