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Betriebskostenabrechnung - bezahlte Betriebskosten zurückbekommen
Hat eine Prüfung der Abrechnung ein Betriebskostenguthaben ergeben, so können Sie dieses vom Vermieter zurückfordern und wieder zurück bekommen,
- auch wenn Sie bereits eine Nachforderung aus der Abrechnung bezahlt haben.
Voraussetzungen sind, dass Sie rechtzeitig innerhalb der Einwendungsfrist der Abrechnung widersprochen haben, und dass Ihre Forderung nicht verjährt ist.
- Die 12-monatige Einwendungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem eine formal ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung bei Ihnen eingegangen ist.
Betriebskostenabrechnung - Zu viel bezahlte Betriebskosten von der Miete abziehen
Auch wenn eine Prüfung der Abrechnung ein Guthaben ergeben hat, Sie sich sicher sind, dass Ihnen eine Rückzahlung zusteht, so sollten Sie einen hohen Betrag nicht einfach von der Miete abziehen, denn so kann ein Mietrückstand entstehen, der eventuell dann zur Kündigung des Mietvertrags berechtigen könnte.
Daher sollte man immer nur, wenn zweifelsfrei feststeht, in welcher Höhe ein Guthaben entstanden ist, dieses z.B. mit der Mietzahlung verrechnen:
Betriebskostenguthaben mit Forderung des Vermieters verrechnen
Widerspruch wegen zu viel bezahlter Betriebskosten - Vermieter muss Forderung prüfen
- Zunächst müssen Sie immer innerhalb der Einwendungsfrist der Betriebskostenabrechnung widersprechen (oder schon widersprochen haben) und dem Vermieter die Gelegenheit zur Prüfung Ihrer Forderung geben.
- Tipp: Musterbrief - Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung
- Zu viel bezahlte Betriebskosten nach Ablauf der Einwendungsfrist zurückbekommen
Vermieter zur Rückzahlung zu viel gezahlter Betriebskosten auffordern
In einem Schreiben (ggf. gleichzeitig mit dem Widerspruch) teilen Sie mit, welche Positionen Sie anzweifeln, und wie sich der Betrag Ihrer Betriebskostenrückforderung zusammensetzt.
Für die Rückzahlung sollten Sie eine Frist von 4 Wochen setzen.
Achten Sie darauf, dass Sie den Zugang des Schreibens nachweisen können.
- Falls der Vermieter Ihre Rückzahlungsforderung anerkennt, dann könnten Sie das Guthaben mit der Miete verrechnen, sollten dies aber zuvor dem Vermieter mitteilen.
Überzahlung Betriebskosten - Klage auf Rückzahlung zu viel bezahlter Betriebskosten
Wenn der Vermieter zu viel bezahlte Betriebskosten nicht zurückzahlt oder wenn keine Reaktion auf Ihr Schreiben erfolgt, der Vermieter auch auf eine Mahnung nicht reagiert hat, sollten Sie auf die Rückzahlung zu viel bezahlter Betriebskosten klagen.
Falls der Vermieter meint, Sie hätten vorbehaltlos die verlangte Nachzahlung bezahlt, damit hätten Sie die Abrechnung anerkannt, so ist dies falsch - auch dann, wenn im Mietvertrag oder auf der Abrechnung stehen sollte, dass eine vorbehaltlose Zahlung die Anerkennung der Abrechnung zur Folge hat - solche Regelungen sind immer unwirksam.
Redaktion
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