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Ratgeber Untervermietung
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Stromzähler haben eine Eichfrist - ist die Eichfrist überschritten?
Stromzähler messen, wie viel Strom in einem Haushalt, einem Haus verbraucht wird. Für ein zuverlässiges, genaues Messen, müssen Stromzähler regelmäßig geeicht werden. Im Rahmen des Eichens wird überprüft, ob der Zähler zuverlässig misst.
Die Eichfrist bestimmt, wann der Stromzähler geeicht werden muss
Die Eichfrist für Stromzähler mit der sogenannten "Läuferscheibe" (siehe obiges Foto) beträgt 16 Jahre.
Ein Zähler mit "Läuferscheibe", auf dem das Jahr 2000 vermerkt ist, müsste vor Ende des Jahres 2016 ausgetauscht oder neu geeicht werden, wenn die Eichgültigkeitsdauer nicht verlängert wurde.
Bei elektronischen Zählern beträgt die Eichdauer 8 Jahre.
- Auf dem Stromzähler ist angegeben, in welchem Jahr dieser Zähler in den Verkehr gebracht oder das letzte Mal geeicht worden ist.
- Vom Ende des Jahres, das dort vermerkt ist, beginnt die Eichfrist zu laufen.
Eichung eines Stromzählers - Verlängerung der Gültigkeit der Eichfrist ist möglich
Die Eichgültigkeitsdauer von Stromzählern, kann verlängert werden, wenn eine amtlich durchgeführte Überprüfung (Stichprobenprüfung) ergibt, dass die eingesetzten Messgeräte einer Baureihe richtig messen.
Verlängerung der Eichfrist bei Stromzählern ist am Stromzähler nicht zu erkennen
Ist das Ergebnis der Stichprobenprüfung, dass die eingesetzten Zähler einer Baureihe richtig messen, dann verlängert sich die Eichgültigkeit. Die Verlängerung ist am Stromzähler nicht erkennbar.
Durch die amtliche Stichprobenprüfung verlängert sich die Eichfrist für Zähler mit Läuferscheibe um 5 Jahre, für moderne elektronische Zähler ist eine Verlängerung von bis zu acht Jahren möglich.
- Über durchgeführte Stichprobenprüfungen kann sogar eine mehrfache Verlängerung der Eichfrist möglich sein.
Erfragen Sie bei Ihrem Netzbetreiber die Eichgültigkeitsdauer für Ihren Zähler, ob eine Stichprobenprüfung zu einer Verlängerung geführt hat, bis wann die Gültigkeitsdauer der Eichung verlängert ist.
- Für den Netzbetreiber besteht die Pflicht zur Auskunft.
Eichfrist überschritten - vom Stromversorger die Eichung des Stromzählers verlangen
Für den Strom, den Sie in Ihrer Wohnung verbrauchen, haben Sie normalerweise einen Direktvertrag mit dem Stromversorger.
- Hier ist der Stromversorger (und zwar in der Regel die zuständige Netzgesellschaft) verantwortlich für die rechtzeitige Eichung.
Sie können die entsprechende Kontrolle bzw. den Austausch des Zählers verlangen, wenn keine Verlängerung über die Stichprobenprüfung erfolgte.
Beachten Sie unbedingt den nachfolgenden Hinweis, denn es können für Mieter Kosten entstehen.
Stromkunde veranlasst Überprüfung, Tausch des Stromzählers wegen Ablauf der Eichfrist
Bevor Sie den Austausch Ihres Zählers wegen einer abgelaufenen Eichfrist verlangen, sollten Sie den Stromverbrauch im Haushalt prüfen.
Ein auf Veranlassung des Kunden getauschter Zähler wird in solchen Fällen an eine staatlich anerkannte Prüfstelle zur Kontrolle, Überprüfung gesendet.
- Stellt sich dann aber heraus, dass der Zähler korrekt misst, dann werden die Kosten für die Überprüfung in der Regel dem Kunden berechnet.
Häufig wird sogar eine Zahlung entstehender Prüfkosten im Voraus vom Kunden verlangt. - Stellt sich heraus, dass der Zähler nicht mehr richtig misst, werden die vom Kunden vorab verlangten Prüfkosten Kunden erstattet.
Weitere Informationen erhalten Sie von der Schlichtungsstelle Energie e.V.
Allgemeinstrom, Betriebsstrom kann über die Betriebskosten abgerechnet werden
Strom, den Ihr Vermieter bezieht, z.B. um die Hausbeleuchtung oder Maschinen für Kühlung, Lüftung, Heizung, oder Warmwasserversorgung zu betreiben, wird über die Betriebskosten bzw. über die Heizkosten abgerechnet.
Betriebskostenabrechnung - Allgemeinstrom, Betriebsstrom
Für die entsprechenden Stromzähler ist der Vermieter verantwortlich, er muss auch für rechtzeitige Eichung sorgen. Eichkosten können in den Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Ist die Eichfrist eines Stromzählers abgelaufen, dann kann das Messergebnis nicht mehr verwendet werden. Es kommt dann eine Schätzung des Verbrauchs in Betracht.
Redaktion
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