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Die Abrechnungsfrist für Betriebskostenabrechnungen der Wohnung

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Vermieter einer Wohnung die 12-monatige Abrechnungsfrist für die Übersendung von Betriebskostenabrechnungen einzuhalten haben.

Keine Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten - keine Nachzahlung

Innerhalb der gesetzlichen Frist muss der Vermieter die Betriebskostenabrechnung Mietern zugestellt haben:
Betriebskostenabrechnung - Frist zur Abrechnung für Vermieter 

Abrechnungsperiode, Abrechnungszeitraum für kalte Betriebskosten 

Die gesetzliche Regelung findet sich in § 556 Abs. 3 BGB.

Zu später Zugang der Betriebskostenabrechnung - Vermieter will Nachzahlung von Kosten

Erreicht die Betriebskostenabrechnung Mieter zu spät, dann haben Mieter meist keine Nachzahlungen, Betriebskostennachforderungen zu zahlen.

Zu spät zugestellte Betriebskostenabrechnung - Guthaben aus Betriebskosten steht Mietern zu

Weist eine verspätet zugegangene Betriebskostenabrechnung ein Guthaben für den Mieter aus, so muss der Vermieter das Guthaben trotzdem immer auszahlen.

Ausnahme für zu späte Betriebskostenabrechnung des Vermieters

Es gibt sehr selten eine Ausnahme:

Heizkostenabrechnung für die Wohnung muss innerhalb der Abrechnungsfrist Mietern zugehen
Der rechtzeitige Zugang beim Mieter ist auch für die Heizkostenabrechnung erforderlich:

Abrechnungsperiode warme Betriebskosten ist meist das Kalenderjahr 

Beispiel

Ist für die Betriebskosten keine andere Abrechnungsperiode vereinbart

(z.B. 01.05. - 30.04.), dann gilt das Kalenderjahr als Abrechnungsperiode.

Die Betriebskostenabrechnung muss dann bis 31.12. dem Mieter zugegangen sein.

Vermieter muss sicherstellen, dass die Betriebskostenabrechnung rechtzeitig beim Mieter ist

Hat der Vermieter diese Frist verpasst, dann muss der Mieter auf die verspätete Abrechnung keine Zahlung leisten, wenn die Abrechnung eine Nachzahlung ausweist.



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