​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Keine Betriebskostenabrechnung - Einbehalt Vorauszahlungen
Rechnet der Vermieter innerhalb der Abrechnungsfrist über die Betriebskostenvorauszahlungen nicht ab, erstellt er keine Betriebskostenabrechnungen (dies gilt für die kalten und warmen Betriebskosten, also auch die Heizkostenabrechnung), dann können Mieter ggf. ein Zurückbehaltungsrecht an den weiteren laufenden Betriebskostenvorauszahlungen ausüben.
Betriebskosten, Vorauszahlungen - Abrechnung der Betriebskosten durch Vermieter
Der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb der Abrechnungsfrist über die Betriebskostenvorauszahlungen und Heizkostenvorauszahlungen abzurechnen.
Abrechnungsfrist für Vorauszahlungen auf Heizkosten und Warmwasser
Abrechnungsfrist für andere Betriebskosten.
Erfolgt die Abrechnung nicht fristgemäß, dann besteht für Mieter die Möglichkeit ggf. ein Zurückbehaltungsrecht an den weiteren laufenden Vorauszahlungen ausüben.
- Das Ausüben dieses Drucks macht nur Sinn, wenn Sie ein Betriebskostenguthaben erwarten.
Weitere Hinweise:
Vermieter zur Abrechnung von Betriebskosten auffordern?
Üben Sie nicht ohne eingehende rechtliche Prüfung ein Zurückbehaltungsrecht aus, denn das kann zu einem Mietrückstand führen, der einen Kündigungsgrund darstellen kann!
Einbehalt Vorauszahlungen für Betriebskosten der Mietwohnung bis die Abrechnung erstellt ist
Das bedeutet, dass Sie Ihre Vorauszahlungen einbehalten können, solange die Betriebskostenabrechnung und / oder auch die Heizkostenabrechnung nicht erfolgt ist.
Der Vermieter hat am 31.12. noch keine Abrechnung über die gezahlten Betriebskostenvorauszahlungen des Vorjahres erstellt:
- dann können Mieter ab Januar des Folgejahres ihre Vorauszahlungen, die mit der Miete für Januar geschuldet wären, einbehalten.
- Den Einbehalt der Betriebskostenvorauszahlungen sollten Mieter dem Vermieter immer nachweisbar mitteilen
Betriebskostenabrechnung - wenn der Vermieter nicht abrechnet
Vermieter erstellt fehlerhafte Betriebskostenabrechnung - Einbehalt der Vorauszahlungen
Hätte der Vermieter die Abrechnung im Dezember erstellt und wäre diese eindeutig formell fehlerhaft, dann haben Mieter ebenfalls das Zurückbehaltungsrecht für die Betriebskostenvorschüsse.
- Auch in diesem Fall sollten Mieter dem Vermieter ausdrücklich schreiben, informieren, dass die Vorauszahlungen zurückbehalten werden.
Betriebskostenabrechnung - Vorauszahlungen zurückhalten
Ob eine Abrechnung formell fehlerhaft ist, ist schwierig festzustellen.
- Das muss unbedingt sorgfältig geprüft werden:
Einbehalt der Betriebskostenvorauszahlungen - Nachzahlung, wenn Abrechnung erfolgt ist
Die zurückbehaltenen Beträge sollten Sie so verwahren, dass sie nicht aus Versehen ausgegeben werden können.
- Denn sobald der Vermieter eine wirksame Abrechnung vorlegt, müssen die einbehaltenen Nebenkostenvorauszahlungen sofort nachgezahlt werden!
​​​​​​​Beendetes Mietverhältnis - Betriebskostenabrechnungen fehlen
Dieses Zurückbehaltungsrecht ist natürlich nur möglich, so lange auch das Mietverhältnis besteht.
Nach dem Ende des Mietverhältnisses kann ebenfalls die Erstellung nicht erfolgter Abrechnung(en) verlangt werden.
- In diesen Fällen können (ehemalige) Mieter aber gleich nach Ablauf der Abrechnungsfrist die Rückzahlung der Vorauszahlungen, für die nicht abgerechnete Periode, verlangen und ggf. auch einklagen.
Zahlungsklage einreichen
Mietvertrag beendet - letzte Betriebskostenabrechnung kommt nicht
Lesetipps
Heizkostenabrechnung - wenn der Vermieter nicht abrechnet
Betriebskostenabrechnung - häufige Fehler, Gründe für Widerspruch
Vermieter zahlt Betriebskostenguthaben nicht aus - was tun?
Betriebskosten - nachträgliche Nebenkosten, zu späte Abrechnung
Musterbrief - Betriebskostenabrechnung zu spät erhalten
Zurückbehaltungsrecht - Einbehalt von Miete für Mietwohnung​​​​​​​
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: