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Keine Betriebskostenabrechnung - Einbehalt Vorauszahlungen
Rechnet der Vermieter innerhalb der Abrechnungsfrist über die Betriebskostenvorauszahlungen nicht ab, erstellt er keine Betriebskostenabrechnungen (kalte und warme Betriebskosten), dann kann der Mieter ggf. ein Zurückbehaltungsrecht an den weiteren laufenden Betriebskostenvorauszahlungen ausüben.
Betriebskosten, Vorauszahlungen - Abrechnung der Betriebskosten durch Vermieter
Der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb der Abrechnungsfrist über die Betriebskostenvorauszahlungen und Heizkostenvorauszahlungen abzurechnen.
Abrechnungsfrist für Vorauszahlungen auf Heizkosten und Warmwasser
Abrechnungsfrist für andere Betriebskosten.
Erfolgt die Abrechnung nicht fristgemäß, dann kann der Mieter ggf. ein Zurückbehaltungsrecht an den weiteren laufenden Vorauszahlungen ausüben.
- Das Ausüben dieses Drucks macht nur Sinn, wenn Sie ein Betriebskostenguthaben erwarten.
Weitere Hinweise: Vermieter zur Abrechnung von Betriebskosten auffordern?
Üben Sie nicht ohne eingehende rechtliche Prüfung ein Zurückbehaltungsrecht aus, denn das kann zu einem Mietrückstand führen, der einen Kündigungsgrund darstellen kann!
Einbehalt Vorauszahlungen für Betriebskosten der Mietwohnung bis die Abrechnung erstellt ist
Das bedeutet, dass Sie Ihre Vorauszahlungen einbehalten können, solange die Abrechnung nicht erfolgt.
Der Vermieter hat am 31.12. noch keine Abrechnung über Ihre Betriebskostenvorauszahlungen des Vorjahres erstellt?
- Dann können Sie als Mieter ab Januar des Folgejahres Ihre Vorauszahlungen, die mit der Miete für Januar geschuldet wären, einbehalten.
Betriebskostenabrechnung - Wenn der Vermieter nicht abrechnet
Vermieter erstellt fehlerhafte Betriebskostenabrechnung - Einbehalt der Vorauszahlungen
Hätte der Vermieter die Abrechnung im Dezember erstellt und wäre diese klar formell fehlerhaft, dann haben Sie ebenfalls das Zurückbehaltungsrecht.
- Mieter sollten dem Vermieter ausdrücklich schreiben, informieren, wenn die Vorauszahlungen zurückbehalten werden.
Betriebskostenabrechnung - Vorauszahlungen zurückhalten
Einbehalt der Betriebskostenvorauszahlungen - Nachzahlung, wenn Abrechnung erfolgt ist
Die zurückbehaltenen Beträge sollten Sie so verwahren, dass sie nicht aus Versehen ausgegeben werden können.
- Denn sobald der Vermieter eine wirksame Abrechnung vorlegt, müssen Sie die einbehaltenen Beträge sofort nachzahlen!
Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nur, so lange auch das Mietverhältnis besteht.
Nach dem Ende des Mietverhältnisses können Sie nur noch fehlende Abrechnung(en) verlangen.
Ob eine Abrechnung formell fehlerhaft ist, ist schwierig festzustellen.
- Das muss unbedingt sorgfältig geprüft werden:
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Redaktion
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