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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Vermieter zur Abrechnung der Betriebskosten auffordern
Erfolgt keine Betriebskostenabrechnung, dann kann der Vermieter zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung aufgefordert werden und Mieter können den Vermieter auch auf die Erstellung der Abrechnung verklagen.
Keine Betriebskostenabrechnung erhalten - welche Abrechnungsperiode gilt?
Zahlen Mieter Vorschüsse für die Betriebskosten der Wohnung, dann muss der Vermieter jährlich über diese Betriebkostenvorschüsse mit einer Betriebskostenabrechnung abrechnen.
Bevor Mieter den Vermieter zur Abrechnung der Betriebskosten auffordern, ist zu prüfen, welche Abrechnungsperiode vereinbart ist.
Normalerweise gilt das Kalenderjahr, so steht das meist im Mietvertrag.- aber es kann mietvertraglich auch eine andere Abrechnungsperiode vereinbart sein.
- Spätestens zwölf Monate nach dem Ende der vertraglich vereinbarten Abrechnungsperiode, also normalerweise bis zum 31.12. des Folgejahres, muss der Vermieter über die "kalten" Betriebskosten des Vorjahres abgerechnet haben:
Abrechnungsperiode, Abrechnungszeitraum für kalte Betriebskosten - Suchen Sie informationen zu den "warmen" Betriebskosten:
Keine Heizkostenabrechnung - Heizkostenvorschüsse zurückbehalten
Warme Betriebskosten Wohnung - Abrechnung mit Verbrauchserfassung
Keine Betriebskostenabrechnung erhalten - Mahnung des Vermieters nach Ablauf der Frist
Waren bisher immer Nachzahlungen für Betriebskosten zu leisten, oder hatten sich nur ganz geringe Guthaben ergeben, so ist immer sinnvoller, abzuwarten, bis die Abrechnungsfrist für die Erstellung der jeweiligen Betriebskostenabrechnung abgelaufen ist, denn
- nach Ablauf der Abrechnungsfrist kann der Vermieter in der Regel keine Nachzahlung mehr durchsetzen (Ausschlussfrist):
​​​​​​​Betriebskosten - nachträgliche Nebenkosten, zu späte Abrechnung
Vermieter schickt nach Aufforderung zur Abrechnung keine Betriebskostenabrechnung
Rechnet der Vermieter gar über die Betriebskosten ab, und ist ein Guthaben zu erwarten, dann sollten Sie anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Was als Mieter tun, wenn Vermieter keine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Welcher Weg der richtige ist, dies sollten Sie mit einem Anwalt besprechen. Je nach Lage des Falles kann eine Klage auf Abrechnung in Frage kommen.
Vermieter macht keine Abrechnung - Klage auf Erstellung
Auch die Rückforderung der gezahlten Vorschüsse kann möglich sein und auch auch ein Zurückbehaltungsrecht kommt für künftige Vorschusszahlungen in Betracht.
Wichtig:
Abzuraten ist davon, ohne eingehende rechtliche Prüfung die vom Vermieter verlangten Vorschüsse für Betriebskosten nicht mehr zu zahlen - das kann zu einem Kündigungsrisiko führen!
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Redaktion
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