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Klage auf Erstellung einer Abrechnung für die Wohnung

Mieter können den Vermieter verklagen, eine ausstehende Betriebskostenabrechnung für die Wohnung zu erstellen, und Vermieter können auch wegen einer ausstehenden Abrechnung und Rückzahlung für eine von Mietern gezahlte Kaution verklagt werden. 

Ausstehende Betriebskostenabrechnung des Vermieters - Klage auf Erstellung einer Abrechnung

Die wichtigsten Fälle für nicht erfolgte Abrechnungen auf Seiten des Vermieters sind:

Klage auf Erteilung einer Betriebskostenabrechnung über Vorschüsse für Betriebskosten

Werden Vorschüsse auf Betriebskosten und / oder auch für Heizkosten gezahlt, dann muss der Vermieter innerhalb der vom Gesetz festgelegten Abrechnungsfrist abrechnen.
Betriebskostenabrechnung erhalten - Rechtzeitiger Zugang beim Mieter

Tut er das auch nach einer Mahnung nicht, so kann eine Klage auf die Erteilung einer Abrechnung möglich sein, z.B. für eine Betriebskostenabrechnung.

Die Zustellung der Mahnung sollte vom Mieter nachgewiesen werden können.
Betriebskostenabrechnung - keine Abrechnung für die Wohnung

Mietvertragsende - Klage gegen den Vermieter auf Erteilung der Kautionsabrechnung

Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, die Kaution zu verzinsen, und Vermieter müssen Ã¼ber die gezahlte Kaution und die erzielten Zinsen abrechnen.

Für den Zeitpunkt der Rückzahlung der Kaution gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Die vom Vermieter einzuhaltende Frist ergibt sich aus dem konkreten Einzelfall.

Voraussetzungen für eine Fälligkeit, Abrechnung und Rückzahlung der Kaution durch den
Vermieter ist:

Klage auf Erstellung einer Abrechnung gegen den Vermieter - mit Zahlungsklage verbinden

Oft wird eine Abrechnungsklage mit einer Zahlungsklage verbunden, also der Forderung, dass der Vermieter einen bestimmten Betrag - z.B. den sich aus der Abrechnung ergebenden Betrag - zahlen soll.

Dafür ist sehr zu empfehlen, dass sich Mieter anwaltlich beraten und vertreten lassen.


Redaktion


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