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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Beschwerde gegen Entscheidung, Beschluss eines Gerichts
Hat das Gericht durch einen Beschluss eine Entscheidung in einem Rechtsstreit getroffen, so kann eine Beschwerde gegen die getroffene Entscheidung zulässig sein.
Entscheidung des Gerichts durch einen Beschluss im Mietrechtsstreit
Nicht alle Entscheidungen eines Gerichts werden in einem Urteil getroffen, sondern manche durch einen Beschluss des Gerichts.
Manche Entscheidung des Gerichts kann nicht angefochten werden
Oft sind das Zwischenentscheidungen, die überhaupt nicht angefochten werden können.
Beschwerde gegen Entscheidung des Gerichts ist manchmal möglich
Manchmal ist aber doch eine Beschwerde möglich, so z.B.
- wenn Prozesskostenhilfe verweigert oder Ratenzahlung angeordnet wird
(Prozesskostenhilfe-Beschluss) - oder wenn festsetzt wird, welche Kosten die eine Seite zu erstatten hat
(Kostenfestsetzungs-Beschluss).
Gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde einlegen - Beschwerdefrist beachten
Eine Beschwerde muss meistens innerhalb einer ziemlich kurzen Frist eingelegt werden.
Wenn Sie überlegen, gegen einen Beschluss eine Beschwerde einzulegen, sollten Sie umgehend anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Bei der Rechtsanwältin, beim Rechtsanwalt erfahren Sie, ob eine Beschwerde überhaupt möglich ist, innerhalb welcher Frist sie eingelegt werden muss, und was weiter zu beachten ist.
Entscheidung über die Beschwerde
Manchmal kann auf eine Beschwerde dasselbe Gericht noch einmal prüfen, ob der vorgebrachte Einwand berechtigt ist.
Entscheidet sich dieses Gericht gegen die Beschwerde, so kann die Beschwerde dem nächsthöheren Gericht vorgelegt werden.
Redaktion
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